Schärfere Vorschriften für Kreditverbriefungen


Experten begrüßen Selbstbehalt bei Kreditverbriefungen
Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


(24.06.10) - Die meisten Sachverständigen befürworten schärfere Vorschriften für so genannte Kreditverbriefungen. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) deutlich.

Die Regierung will damit unter anderem die Eigenkapitalausstattung von Banken verbessern. Außerdem will sie verhindern, dass aus Krediten mit zweitklassiger Qualität durch Verbriefungen erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können, indem aus verschiedenen Krediten ein neues Wertpapier gebildet wird.

Künftig soll eine Bank nur dann in diese Verbriefungen investieren dürfen, wenn der Urheber der Verbriefung mindestens 5 Prozent selbst hält. Außerdem ging es in der Anhörung um den gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Banken (17/1756).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßte die 5-Prozent-Regelung. Damit würden die Anreize für Banken, Risiken bei Krediten komplett weiterzugeben, beendet. Der Entwurf sei "ein großer Schritt nach vorn". Der Selbstbehalt von 5 Prozent sei außerdem für die Institute ein Anreiz, sich die Bonität von Schuldnern vor einer Verbriefung der Kredite genau anzuschauen.

Professor Sebastian Dullien (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) nannte den Selbstbehalt "eine sehr gute Idee. Eines der Probleme der Verbriefungen in der US-Subprime-Krise war, dass Hypothekengesellschaften die Forderungen über Verbriefungen ganz an andere Investoren abschieben konnten und deshalb keinen Anreiz zur genauen Kreditprüfung mehr hatten", schrieb Dullien in seiner schriftlichen Stellungnahme. Bei sehr riskanten Verbriefungen könnte der Selbstbehalt von 5 Prozent möglicherweise nicht ausreichen.

Martina Metzger vom Berliner Institut für Finanzmarktforschung wies darauf hin, dass bereits heute bei Verbriefungen eine "Erstverlusttranche" von 10 Prozent üblich sei. Das bedeute, dass der ursprüngliche Kreditgeber in der Regel 10 Prozent eines Portfolios übernehme, auch wenn dies in den Vertragstexten nicht ausdrücklich ausgewiesen werde. Wenn es nun dazu komme, dass die neue 5-Prozent-Regelung auf die Erstverlusttranche angerechnet werden könne, dann würde die Neuregelung hinter den heutigen Verhältnissen zurückbleiben.

Daher sollte eine Anrechnung ausgeschlossen und der Selbstbehalt von 5 Prozent zur Erstverlusttranche hinzugerechnet werden. Ob die dann 15 Prozent Selbstbehalt ausreichen würden, vermochte Metzger nicht zu sagen: "Das kann niemand beurteilen, weil wir kein Labor haben, in dem wir das ausprobieren können."

Professor Christoph Kaserer (Technische Universität München) erklärte zur Frage nach der Höhe des Selbstbehalts, den "richtigen Prozentsatz" gebe es gar nicht. Er hänge immer von den jeweiligen Geschäften ab. Kaserer plädierte dafür, "maßvoll" in den Verbriefungsmarkt einzugreifen.

Der frühere Bank-Manager Bernd Lüthje bezeichnete den Selbstbehalt als richtig, auch wenn die 5 Prozent auf dem Verbriefungsmarkt nicht weiter auffallen würden. Generell wolle er aber anmerken, dass die Aufsicht den Problemen immer nur "hinterherkleckert".

Auf einen besonderen Aspekt für den Pfandbriefmarkt wies der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, dessen Mitgliedsunternehmen Pfandbriefe mit einem Volumen von 400 Milliarden Euro für ihre Kunden angelegt haben. Der GDV verlangte im Zusammenhang mit einer in dem Gesetzentwurf ohnehin vorgesehenen Änderung des Pfandbriefgesetzes eine höhere Berichtsfrequenz (monatlich statt vierteljährlich) für Pfandbriefbanken und mehr Transparenz über die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe.

In den Pfandbriefen seien zum Teil bis zu 20 Prozent Staatsanleihen aus so genannten PIIGS-Staaten (Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien) enthalten. Für Investoren seien jedoch keine aktuellen Informationen über diese Risiken im Deckungsstock der Pfandbriefe verfügbar. "Die Finanzmarktkrise ebenso wie die Griechenland-Krise haben die Notwendigkeit einer monatlichen Berichterstattung gezeigt", begründete der GDV seine Forderung. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen