Sanktionshöhe sei nicht ausreichend
Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes
SPD-Fraktion fordert die Stärkung Europäischer Betriebsräte
(31.03.11) - Europäische Betriebsräte sollen durch wirkungsvolle Sanktionen gestärkt werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/5184) zur Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes. Darin spricht sie sich für Sanktionen aus, die entsprechend der Vorgabe durch die EU-Richtlinie "wirksam, abschreckend und im Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind".
Die zur bisherigen Gesetzeslage unverändert vorgesehene Höhe der Geldbuße von maximal 15.000 Euro stehe nicht im Einklang mit den "Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts", heißt es in dem Antrag. Die Sanktionshöhe sei nicht ausreichend und müsse "deutlich erhöht werden".
Ferner soll nach Willen der Fraktion ein Anspruch auf Unterlassung beteiligungswidriger Maßnahmen festgeschrieben werden. Dem Antrag zufolge könnten die Europäischen Betriebsräte somit vor Gericht klagen, wenn Unternehmen versuchen, diese von Entscheidungen auszuschließen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.