Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung


Änderungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Koalition macht Weg frei für Unisex-Tarife
Nach dem "Unisex-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21. Dezember 2012 an alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden


(26.11.12) - Der Finanzausschuss hat den Weg für die Einführung der sogenannten Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung freigemacht. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038) zu, in den die Änderungsanträge mit den Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) eingefügt worden waren.

Das Änderungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz hatte aus europarechtlichen Gründen nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden können. Die Linksfraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Nach dem "Unisex-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21. Dezember 2012 an alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.

Der eigentliche Gesetzentwurf enthält Regelungen für Bankkunden, die für eine Übergangszeit (bis zum 1. Februar 2016) weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. (Deutscher Bundestag: ra)


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