IED-Richtlinie eine "Erfolgsgeschichte"


Umweltausschuss billigt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
CDU/CSU-Fraktion: Man habe sich dabei dafür entschieden, das Europarecht eins zu eins umzusetzen und "nicht noch etwas draufzusetzen"

(26.11.12) - Der Umweltausschuss hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über Industrieemissionen (17/10486) angenommen. Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emissions Directive IED) regelt die Vermeidung und Verminderung von Emissionen des Industriesektors in Luft, Wasser und Boden und musste innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten am 6. Januar 2011, in nationales Recht umgesetzt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion hob bei der Diskussion über die Umsetzung der Richtlinie hervor, dass es sich bei der IED-Richtlinie um ein umfassendes Regelwerk handele, mit dem europaweit hohe, umweltrechtliche Schutzstandards umgesetzt würden, "wie wir ihn in Deutschland schon kennen". Dies trage zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union bei. Man habe sich dabei dafür entschieden, das Europarecht eins zu eins umzusetzen und "nicht noch etwas draufzusetzen", sagte der Vertreter der CDU/CSU. Er wies darauf hin, dass in den vorgelegten Änderungsanträgen auch verschiedene Anliegen des Bundesrates mit aufgenommen worden seien.

Die SPD sagte, dass sie ihre Zustimmung nur bei dem Änderungsantrag zum Wasserhaushaltsgesetz habe geben können. Sie kritisierte, dass insgesamt die Chancen für eine faktische Verbesserung des Umweltschutzes etwa für die Energieeffizienzsteigerung nicht genutzt worden seien. "Wir haben eine Vorreiterrolle, die wir nicht aufgeben sollten", sagte die SPD-Abgeordnete.

Nach Ansicht der FDP ist die IED-Richtlinie eine "Erfolgsgeschichte" und die Harmonisierung der Vorschriften begrüßenswert. "Umweltschutz", sagte der FDP-Vertreter, "kann nur mit und nicht gegen die Industrie gemacht werden".

Dem widersprach der Abgeordnete der Linken. Bei der IED gehe es nicht darum, die Kosten für die Industrie zu senken, sondern es müsse die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden. Als positiv bewertete er, dass bei der IED das Prinzip der am besten-verfügbaren-Technik (BVT) angewandt werde. Allerdings gebe es darüber keine Kontrolle. Wenn aber nicht kontrolliert werde, würde man die Regelungen nicht einbehalten. Außerdem kritisierte Die Linke, dass es in dem Gesetzentwurf an klaren Definitionen fehle und es viele "dehnbare Formulierungen" gebe.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, dass nach ihrer Auffassung eine der wichtigsten Richtlinien der Energiewende "nur ungenügend vorangetrieben" werde. So lege beispielsweise die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) zwar einen hohen Anspruch fest, bestimmte Festlegungen würden aber gleichsam unterlaufen. Kritisch äußerte sich die Abgeordnete auch über fehlende Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz: "Das ist ein großer Sündenfall mit Blick auf das, was wir erreichen müssen", sagte sie. (Deutscher Bundestag: ra)


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