NSA-Affäre: Mühsamer Dialog mit USA


Snowden-Enthüllungen: Deutsche Bundesregierung hatte große Mühe, den amerikanischen Partnern das Ausmaß der Empörung in der deutschen Öffentlichkeit verständlich zu machen
Im Laufe der Monate habe in den USA dann ein "nachdenklicherer Prozess" eingesetzt, und Präsident Barack Obama eine Untersuchungskommission eingesetzt.

(24.02.16) - In der Affäre um die Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden hatte die Deutsche Bundesregierung große Mühe, den amerikanischen Partnern das Ausmaß der Empörung in der deutschen Öffentlichkeit verständlich zu machen. Dies berichtete der heutige deutsche Botschafter in Brasilien, Dirk Brengelmann, am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Brengelmann war seit August 2013 ein Jahr lang "Sonderbeauftragter für Cyber-Außenpolitik" im Auswärtigen Amt. Zuvor war er in verschiedenen Funktionen im Kanzleramt, im Auswärtigen Dienst und bei der Nato in Brüssel mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befasst.

Brengelmanns Berufung zum Cyber-Beauftragten erfolgte knapp zwei Monate, nachdem Snowden mit seinen Enthüllungen über die Spitzelaktivitäten der National Security Agency (NSA) in Deutschland und Europa Furore gemacht hatte. Im September 2013 reiste Brengelmann zum ersten Mal in seiner neuen Funktion nach Washington, auch mit dem Anliegen, wie er sagte, beschädigtes Vertrauen zu reparieren: "Wir waren da der proaktive Partner, weil wir die öffentliche Diskussion hatten und das Gefühl, es gebe einen Bedarf, Vertrauen wiederherzustellen."

Das habe aber die Gegenseite zunächst ganz anders gesehen. Die heftigen deutschen Reaktionen etwa auf Hinweise, die NSA habe möglicherweise Millionen von Daten deutscher Bürger abgeschöpft, seien in Washington "mit Verwunderung aufgenommen" worden. Seine Gesprächspartner, sagte Brengelmann, hätten gestaunt, "dass wir so pikiert waren", und zu bedenken gegeben, was die NSA da möglicherweise gemacht habe, sei doch nicht so ungewöhnlich, das täten alle. "Was regt ihr euch so auf", sei der Tenor gewesen. Wirkliche Empörung habe in Washington nur darüber geherrscht, dass die geheimen NSA-Operationen durch Snowdens Zutun ans Licht gekommen waren.

Bei einem späteren Besuch in London habe er den Eindruck gewonnen, dass dort das Verständnis für die deutsche Reaktion noch geringer gewesen sei, sagte Brengelmann. In Großbritannien habe es damals eine "noch weniger entwickelte Diskussion als in den Vereinigten Staaten" gegeben. Es habe großer Überzeugungskraft bedurft, den westlichen Partnern deutlich zu machen, dass die deutschen Reaktionen keine momentanen Aufwallungen, sondern durchaus von nachhaltiger, über die im Herbst 2013 bevorstehende Bundestagswahl hinausreichender Wirkung seien: "Das musste erst einmal sickern", sagte Brengelmann.

Im Laufe der Monate habe in den USA dann ein "nachdenklicherer Prozess" eingesetzt, und Präsident Barack Obama eine Untersuchungskommission eingesetzt. Seit September 2013 habe sich das Auswärtige Amt für einen Dialog über die strittigen Themen im Rahmen eines "Transatlantischen Forums" stark gemacht, dessen Einrichtung im März 2014 beim Besuch von Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier in Washington bekannt gegeben wurde. Die Teilnahme an der Zusammenkunft des Forums im Juni 2014 sei seine letzte Amtshandlung als Beauftragter für Cyber-Außenpolitik gewesen, berichtete Brengelmann.

Aus westlicher Sicht habe, wie der Zeuge einräumte, die Snowdon-Affäre die Gefahr mit sich gebracht, gegenüber China und Russland argumentativ ins Hintertreffen zu geraten. Beide autoritär regierten Mächte hätten bereits in den Monaten zuvor darauf gedrängt, das Internet weltweit stärker zu reglementieren. Nicht zuletzt bei der EU in Brüssel habe die Sorge bestanden, dass die Glaubwürdigkeit des westlichen Engagements für ein "freies Internet" durch die Affäre Schaden habe nehmen können. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen