Compliance auf dem Grauen Kapitalmarkt


Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente: Vorstoß der Linken zum Graumarkt abgelehnt
Nach dem Willen der Linksfraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden

(25.06.14) - Der Finanzausschuss hat einen Vorstoß der Linksfraktion zurückgewiesen, die verlangt hatte, den Grauen Kapitalmarkt umfassend zu regulieren und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen. Das Gremium einen entsprechenden Antrag (18/769) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Nur die Linksfraktion stimmte dafür.

Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchen soll. "Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelassen", schreibt die Fraktion.

Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlieren. In der Sitzung nannte eine Sprecherin der Fraktion den Fall den Zusammenbruch der Windenergiefirma Prokon als Beispiel für den Verkauf solcher Finanzinstrumente. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen würden sich die Anleger auf die Suche nach vermeintlich attraktiven Anlagen machen, argumentierte die Linksfraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion setzte sich für Produkttransparenz und Finanzaufsicht ein. Kein Produkt und kein Anbieter dürfen unreguliert bleiben. Es seien zahlreiche Regulierungslücken in der Vergangenheit geschlossen worden, allerdings zeichne sich die Finanzbranche auch durch Ideenreichtum aus. Auch die SPD-Fraktion verwies auf die seit Beginn der Finanzkrise vorgenommene umfangreiche Regulierung. Es seien jedoch im Bereich des Grauen Kapitalmarktes Lücken geblieben, die die Koalition besonders zum besseren Schutz der Kleinanleger schließen wolle. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält der Antrag viel Richtiges. Allerdings sei der von der Linksfraktion geforderte Finanz-TÜV schwer umsetzbar. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen