Compliance auf dem Grauen Kapitalmarkt


Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente: Vorstoß der Linken zum Graumarkt abgelehnt
Nach dem Willen der Linksfraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden

(25.06.14) - Der Finanzausschuss hat einen Vorstoß der Linksfraktion zurückgewiesen, die verlangt hatte, den Grauen Kapitalmarkt umfassend zu regulieren und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen. Das Gremium einen entsprechenden Antrag (18/769) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Nur die Linksfraktion stimmte dafür.

Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchen soll. "Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelassen", schreibt die Fraktion.

Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlieren. In der Sitzung nannte eine Sprecherin der Fraktion den Fall den Zusammenbruch der Windenergiefirma Prokon als Beispiel für den Verkauf solcher Finanzinstrumente. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen würden sich die Anleger auf die Suche nach vermeintlich attraktiven Anlagen machen, argumentierte die Linksfraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion setzte sich für Produkttransparenz und Finanzaufsicht ein. Kein Produkt und kein Anbieter dürfen unreguliert bleiben. Es seien zahlreiche Regulierungslücken in der Vergangenheit geschlossen worden, allerdings zeichne sich die Finanzbranche auch durch Ideenreichtum aus. Auch die SPD-Fraktion verwies auf die seit Beginn der Finanzkrise vorgenommene umfangreiche Regulierung. Es seien jedoch im Bereich des Grauen Kapitalmarktes Lücken geblieben, die die Koalition besonders zum besseren Schutz der Kleinanleger schließen wolle. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält der Antrag viel Richtiges. Allerdings sei der von der Linksfraktion geforderte Finanz-TÜV schwer umsetzbar. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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