Deutsche Bahn AG dominiert Märkte
Schienenverkehr: im Nahverkehr eine etwas bessere wettbewerbliche Entwicklung als im Fernverkehr
Für die im Haushaltsgesetz 2017 veranschlagten Finanzzuschüsse an die Deutsche Bahn AG besteht laut Gutachten das Risiko, dass diese seitens der Europäischen Kommission als "unerlaubte staatliche Beihilfen" eingestuft werden
Die Monopolkommission sieht keine bedeutenden Veränderungen des Wettbewerbs im Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr. Das geht aus dem als Unterrichtung (18/13290) vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit dem Titel "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" hervor. In allen drei Bereichen dominiert der Vorlage zufolge die Deutsche Bahn AG die Märkte, "auch wenn sich die Wettbewerbsverhältnisse in den einzelnen Bereichen verbessert haben und im Nahverkehr eine etwas bessere wettbewerbliche Entwicklung vorliegt als im Fernverkehr". Auch im Wettbewerb mit den Verkehrsträgern Straße, Luft und Binnenschifffahrt habe es im Vergleich zum letzten Gutachten aus dem Jahr 2015 keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Aufteilung des Verkehrsaufkommens gegeben. "Der Anteil der Schiene am Gesamtverkehrsaufkommen ist in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben", schreibt die Monopolkommission.
Mit Blick auf das im September 2016 in Kraft getretene Eisenbahnregulierungsgesetz heißt es, damit sei insbesondere eine Regulierung der Preisobergrenzen für Trassenpreise eingeführt worden. Dies sei zwar grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Preissetzungsspielräume eines regulierten Unternehmens sinnvoll zu begrenzen. "Verschiedene Aspekte der Ausgestaltung der neuen Anreizregulierung sprechen jedoch gegen eine kostendämpfende Wirkung auf den Eisenbahnmärkten", bemängelt die Monopolkommission, die sich für eine Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ausspricht.
Für die im Haushaltsgesetz 2017 veranschlagten Finanzzuschüsse an die Deutsche Bahn AG besteht dem Gutachten nach das Risiko, dass diese seitens der Europäischen Kommission als "unerlaubte staatliche Beihilfen" eingestuft werden. Deutlich unproblematischer wäre aus Sicht der Monopolkommission eine Form der Finanzzuführung, die gewährleiste, dass die Begünstigungseffekte auf den Infrastrukturbereich beschränkt bleiben.
Für den Fall, dass künftig ein integraler Taktfahrplan für das gesamte Bundesgebiet (Deutschland-Takt) ausgearbeitet und umgesetzt werden soll, empfiehlt die Monopolkommission eine möglichst wettbewerbliche Ausgestaltung. Dabei sollte eine neutrale Stelle, beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, damit betraut werden, den Takt vorzugeben, heißt es in der Vorlage. Dadurch könnten potenzielle Wettbewerbsverzerrungen, welche beispielsweise durch eine Taktgebung seitens eines Marktteilnehmers zu befürchten wären, verhindert werden.
Was den liberalisierten Fernbusverkehr angeht, so gehen davon nach Aussage der Monopolkommission "positive wettbewerbliche Impulse auf den Schienenverkehr" aus. Die Kommission rate daher von einer Ausweitung des Bedienverbots auf 100 Kilometer, wie von Eisenbahnverkehrsverbänden gefordert, ab. Bereits jetzt werde durch die bestehende Regelung, die als Grenzwert 50 Kilometer vorsieht, die Betriebsfreiheit der Fernbusanbieter eingeschränkt, heißt es in dem Gutachten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 25.09.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>