Terrorismus und Nachrichtendienste
Unterrichtung: Kontrollgremium verzeichnet steigendes Auskunftsverlangen bei Nachrichtendiensten
Nachrichtendienste des Bundes dürfen zur Terrorismusbekämpfung Auskunft bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Postunternehmen und Telekommunikationsunternehmen verlangen
(26.02.10) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst haben im Jahre 2008 64 Auskunftsverlangen vorgenommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/550) hervor.
Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen die Nachrichtendienste des Bundes zur Terrorismusbekämpfung Auskunft unter anderem bei Luftfahrtunternehmen, bei Kreditinstituten, bei Postunternehmen sowie bei Telekommunikationsunternehmen verlangen.
Der überwiegende Teil sei mit 52 Maßnahmen und 150 Betroffenen dabei auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikationsunternehmen entfallen. Die meisten Maßnahmen habe – wie auch in den vergangenen Jahren – der Verfassungsschutz vorgenommen. Im Vergleich zum Jahre 2007 ergebe sich ein Anstieg der Maßnahmen insgesamt, teilt das Kontrollgremium weiter mit.
Die Nachrichtendienste hätten daneben 14 sogenannte IMSI-Catcher-Einsätze gehabt. Der IMSI-Catcher erfasse die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines eingeschalteten Handys in seinem Einzugsbereich. Die IMSI sei eine weltweit einmalige Kennung, die den Vertragspartner eines Netzbetreibers eindeutig identifiziert. Sie sei auf der sogenannten SIM (Subscriber Identity Module)-Karte gespeichert.
Zur Ermittlung der IMSI simuliere ein IMSI-Catcher die Basisstation einer regulären Funkzelle eines Mobilfunknetzes. Eingeschaltete Mobiltelefone in Einzugsbereich dieser vermeintlichen Basisstation mit einer SIM des simulierten Netzbetreibers versuchten, sich nun automatisch beim IMSI-Catcher einzubuchen. So könne die Nummer eines Handys festgehalten werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).