Terrorismus und Nachrichtendienste


Unterrichtung: Kontrollgremium verzeichnet steigendes Auskunftsverlangen bei Nachrichtendiensten
Nachrichtendienste des Bundes dürfen zur Terrorismusbekämpfung Auskunft bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Postunternehmen und Telekommunikationsunternehmen verlangen


(26.02.10) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst haben im Jahre 2008 64 Auskunftsverlangen vorgenommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/550) hervor.

Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen die Nachrichtendienste des Bundes zur Terrorismusbekämpfung Auskunft unter anderem bei Luftfahrtunternehmen, bei Kreditinstituten, bei Postunternehmen sowie bei Telekommunikationsunternehmen verlangen.

Der überwiegende Teil sei mit 52 Maßnahmen und 150 Betroffenen dabei auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikationsunternehmen entfallen. Die meisten Maßnahmen habe – wie auch in den vergangenen Jahren – der Verfassungsschutz vorgenommen. Im Vergleich zum Jahre 2007 ergebe sich ein Anstieg der Maßnahmen insgesamt, teilt das Kontrollgremium weiter mit.

Die Nachrichtendienste hätten daneben 14 sogenannte IMSI-Catcher-Einsätze gehabt. Der IMSI-Catcher erfasse die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines eingeschalteten Handys in seinem Einzugsbereich. Die IMSI sei eine weltweit einmalige Kennung, die den Vertragspartner eines Netzbetreibers eindeutig identifiziert. Sie sei auf der sogenannten SIM (Subscriber Identity Module)-Karte gespeichert.

Zur Ermittlung der IMSI simuliere ein IMSI-Catcher die Basisstation einer regulären Funkzelle eines Mobilfunknetzes. Eingeschaltete Mobiltelefone in Einzugsbereich dieser vermeintlichen Basisstation mit einer SIM des simulierten Netzbetreibers versuchten, sich nun automatisch beim IMSI-Catcher einzubuchen. So könne die Nummer eines Handys festgehalten werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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