Kommunen und Daseinsvorsorge
SPD-Fraktion: Keine Ausschreibungspflicht bei Wasserversorgung
Besonders für den Wasserbereich gelte, dass ein freier Wettbewerb für die Verbraucher keinen entscheidenden Vorteil hätte
(26.03.13 - Die Deutsche Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies forderte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12519). Im Zusammenhang mit der zur Verabschiedung anstehenden EU-Konzessionsrichtlinie wird davor gewarnt, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge einzuschränken. Die Gewährleistung des Gemeinwohls in öffentlicher Hand ist zu sichern, fordert die Fraktion.
Erinnert wird an einen auf Initiative der SPD-Fraktion verfassten Brief des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie an den zuständigen EU-Kommissar Barnier vom Dezember 2010, in dem Bedenken aller Fraktionen gegen die Konzessionsrichtlinie geäußert wurden. Auch der Bundesrat habe mehrfach gegen die Konzessionsrichtlinie votiert und eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag erhoben.
Besonders für den Wasserbereich gilt, dass ein freier Wettbewerb für die Verbraucherinnen und Verbraucher keinen entscheidenden Vorteil hätte, argumentiert die SPD-Fraktion und bezieht sich auch auf eine Untersuchung der Stiftung Warentest: Sie stellt darin fest, dass die deutsche Wasserversorgung gut und preiswert sei und ein freier Wettbewerb keinen Mehrwert brächte. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.