Gesetzliche Regelungen für Industrieemissionen


Umwelt und Compliance: Sachverständige befürworten Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen, fordern aber auch schärfere Grenzwerte
Emissionen von Quecksilber beispielsweise aus Kohlekraftwerken werden im Gegensatz zu den USA in Deutschland unterschätzt


(26.10.12) - Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (17/10486) und eine entsprechende Verordnung (17/10605) sind bei einer Anhörung des Umweltausschusses auf ein positives Echo gestoßen. Einige Sachverständige sprachen sich bei der Expertenbefragung jedoch dafür aus, bei der Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht Verschärfungen bei bestimmten Grenzwerten wie etwa Quecksilber und Stickstoffoxiden vorzunehmen. Grundlage des Gesetzentwurfs und der Verordnung ist die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emissions Directive IED). Sie regelt die Vermeidung und Verminderung von Emissionen des Industriesektors in Luft, Wasser und Boden und muss nun, zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 6. Januar 2011, in nationales Recht umgesetzt werden.

Bei der Richtlinie handele es sich nicht um grundlegend neues EU-Recht, sagte Rechtsanwalt Manfred Rebentisch von der Kanzlei Clifford Chance. Daher seien strukturelle Änderungen im deutschen Recht nicht erforderlich. "Für die Umsetzung wird am bewährten Konzept festgehalten", erklärte er.

Für die Vattenfall Europe AG erklärte Ulrich Klinkert hinsichtlich der Frage von Industrieemissionen, dass es einen Neubau von Kraftwerken nur gebe, wenn es auch "realistische Rahmenbedingungen" gebe. "Wir wollen die Energiewende nicht nur akzeptieren, wir wollen sie mitgestalten", betonte er.

Der Sachverständige von ThyssenKrupp Steel Europe AG, Andreas Theuer, machte deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen für Industrieemissionen nicht nur ein wesentlicher Baustein des europäischen Umweltrechts seien, sondern auch eine starke industriepolitische Komponente besäßen. Die Industrie habe großes Interesse an Standards, die verbindlich und durchsetzbar seien. "Das hohe Umweltschutzniveau muss vom deutschen Gesetzgeber nicht vergoldet werden", sagte er.

Christian Tebert von der Ökopol Gmbh stellte ebenfalls fest, dass es sich bei Umsetzung der Richtlinie um "keine großen Neuerungen" handele. Bislang sei Deutschland im Umweltbereich jedoch immer Vorreiter gewesen. "Das ist für die wirtschaftliche Lokomotive Deutschland zu wenig", sagte er.

Der internationale Experte für industriellen Umweltschutz, Harald Schönberger, warnte hinsichtlich der Grenzwerte zum Beispiel bei Emissionen von Zementwerken vor einer Bevorzugung der Mitverbrennung im Vergleich zur Abfallverbrennung.

Auch Professor Uwe Lahl, von der BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH sagte mit Blick auf die Diskussion um die Grenzwerte, dass die Emission von Quecksilber beispielsweise aus Kohlekraftwerken im Gegensatz zu den USA in Deutschland unterschätzt würde. Er sprach hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie von einer "vertanen Chance". Deutschland hätte die Chance gehabt, "Energieeffizienz als ordnungspolitisches Instrument einzuführen", sagte er. "Das ist ein Gestaltungsspielraum", erklärte Lahl, "der nicht genutzt wurde". (Deutscher Bundestag: ra)


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