Finanzprodukte nur mit Zulassung
Kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur darf unreguliert bleiben
Die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, soll bei den Antragstellern liegen
Durch Einführung eines "Finanz-TÜV" soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709). Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", verlangt die Fraktion. Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden.
Die Abgeordneten erinnern an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. "Doch umgesetzt wurde dies nicht", wird festgestellt. Immer noch sei in Deutschland gängige Praxis, "dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument erlaubt ist und auf dem Markt gehandelt werden darf, das nicht ausdrücklich verboten wurde und die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfüllt". Jede Regulierung drohe durch kreative Gestaltungen der Finanzbranche unterlaufen zu werden.
Die Linksfraktion hält daher eine Verfahrensumkehr für erforderlich: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen." Die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, soll bei den Antragstellern liegen. Da konservative Kapitalanlagen inzwischen kaum noch Renditen abwerfen würden, bestehe die Gefahr, dass die Anleger auf den Grauen Kapitalmarkt ausweichen würden. Dessen Regulierung sei bisher nicht gelungen. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag.
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 26.10.16
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