Grüne fordern "Biobankengeheimnis"


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze lassen sich zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden
Unter anderem fehlen Standards und Regelungen für Pseudonymisierungsverfahren


(26.11.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine bundesgesetzliche Regelung aus, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei der Erhebung und Verwendung genetischer Proben und Daten zu Forschungszwecken schützen soll. In einem Antrag (17/3790) fordern die Abgeordneten unter anderem die Einführung eines Biobankengeheimnisses, mit dem auf Vorschlag des Deutschen Ethikrates "die Unzugänglichkeit gegenüber forschungsexternen Dritten" garantiert werden solle.

Zudem sollen nach Meinung der Fraktion bereits vorhandene Daten nur dann zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden kann. Sei dies nicht möglich, dürften die Daten ausschließlich anonymisiert verwendet werden.

In der Begründung heißt es, dass die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze sich zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden ließen. Da die Datenschutzgesetze zur Zeit ihres Entstehens jedoch nicht primär den Schutz genetischer Daten im Blick gehabt hätten, bildeten sie nur "Teilbereiche der im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen zu Forschungszwecken schutzbedürftigen Interessen der betroffenen Personen ab".

So fehlten unter anderem Standards und Regelungen für Pseudonymisierungsverfahren. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen