Beschäftigung im deutschen Wissenschaftssystem
Grund- und Drittmittelfinanzierung von Forschungseinrichtungen müssen in angemessenem Verhältnis stehen
Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung"
(25.11.10) - Eine Drittmittelfinanzierung kann aus Sicht der Deutschen Bundesregierung die Grundfinanzierung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht ersetzen. Jedoch sei sie ein "unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wirtschaftssystem", schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3381). Einzelheiten der Finanzierung und Steuerung der Hochschulen obliege den Ländern.
Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung sinnvoll ist, richtet sich laut Antwort nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Strukturverschiebung von Grund- und Drittmittelfinanzierung erkennen. Grundsätzlich strebe sie "ein den jeweiligen Aufgaben angemessenes Verhältnis" an.
Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung".
Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Leibniz-Gemeinschaft liegen der Antwort zufolge zwischen 53 und 69 Prozent. Bei den Hochschulen falle die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung von angebotenen Arbeitsverhältnissen in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind "die Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem insgesamt attraktiv und konkurrenzfähig". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.