Europäisches Urheberrecht
EU-Kommissar Oettinger will bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorlegen
Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen
(27.01.15) - Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erneut bekräftigt, bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorzulegen. Bei der Sitzung stellte Oettinger Eckpunkte für sein künftiges Aufgabenfeld vor und lud die Ausschussmitglieder zu einer engen Zusammenarbeit in den für sie relevanten Feldern wie etwa dem Urheberrecht oder verbraucherschutzrechtlichen Aspekten des Datenschutzes ein. Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident und EU-Kommissar für Energie hatte das Ressort zum 1. November vergangenen Jahres übernommen.
Auf Nachfragen von Vertretern von CDU/CSU, SPD und Linken erläuterte Oettinger, dass er sich die "Copyright Directive" in Form einer gemischten Gesetzgebung vorstellen könne. Das heißt, Teile des Vorhabens könnten als unmittelbar geltende Verordnung erlassen werden, andere Bereiche als von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinie. Dazu erwarte er zunächst eine Grundsatzdebatte im Rat, bevor er einen Entwurf präsentieren werde. Regelungsgegenstand sollen laut Oettinger jene intellektuellen Produkte sein, die eine grenzüberschreitende Bedeutung haben.
Auf Fragen von Vertretern der Grünen, CDU/CSU und SPD äußerte sich Oettinger auch über die geplante Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen. Allerdings könnte das Schutzniveau "knapp unterhalb" des deutschen Datenschutzes liegen, berichtete der EU-Kommissar. Entschieden werden müsse, ob es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln soll oder ob die Mitgliedsstaaten darüber hinausgehende Regelungen aufstellen werden können. Im letzteren Fall könnten betroffene Unternehmen - wie auch aktuell in der EU - allerdings dazu tendieren, in die Länder auszuweichen, wo die Standards am geringsten ausgeprägt sind, sagte Oettinger. Der EU-Kommissar zeigte sich optimistisch, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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