Stromsperren bleiben weiter möglich


Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein
Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden

(27.01.15) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, in denen die Fraktion ein Verbot von Stromsperren und bundesweit gleich hohe Netzentgelte gefordert hatte. Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden sollten gesetzlich verboten werden, heißt es in dem Antrag (18/3408), der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein. Die hohen Strompreise seien für Millionen Menschen in Deutschland mit geringem Einkommen eine hohe Belastung. Fast sieben Millionen Kunden seien im letzten Jahr Stromsperren angedroht worden. Die dann tatsächlich durchgeführten 344.798 Stromsperren würden einen Rekordwert bedeuten, erklärte die Fraktion, die von einem gesellschaftlichen Problem sprach. Die Stromversorgung als grundlegendes Element der Daseinsvorsorge sei durch die derzeitige Rechtslage für hunderttausende Menschen in Deutschland nicht gesichert.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Antrag als "völlig absurd" und als Versuch, in Eigentumsrechte einzugreifen. Die Leistungserbringer hätten ein Recht auf Bezahlung. Wie die CDU/CSU wies auch die SPD-Fraktion darauf hin, dass niemandem der Strom abgedreht werde, wenn er sich um die Sache kümmere. Sperren gebe es allenfalls als "letzte Lösung". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte hingegen, ganz so perfekt, wie die Kritiker des Antrags die Lage darstelle, sei sie gar nicht. Die Ursachen für die Stromsperren müssten in den Blick genommen werden, forderte die Fraktion, die zudem auf die außerordentlich teuren Grundversorgungstarife hinwies. Dort würden die Kunden "abgezockt".

Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der Linksfraktion (18/3050), in dem diese bundeseinheitliche Netzentgelt für Strom gefordert hatte. Im Vergleich der Länderdurchschnitte gebe es Kostendifferenzen von 100 Prozent, hatte die Fraktion ihren Antrag begründet. So hätten Kunden in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel 9,29 Cent Stromnetzentgelt pro Kilowattstunde bezahlt, während Kunden in Bremen nur 4,71 Cent bezahlt hätten, heißt es unter Berufung auf Angaben eines Vergleichsportals. Die Ursachen dieses Preisgefälles lägen in der regionalen Wälzung der Investitions- und Betriebskosten der Stromnetze. Die Fraktion vertrat aber den Standpunkt, dass diese Kosten von allen Verbrauchern gleichmäßig getragen werden sollten. Die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen