Offenlegung von Bahn-Gutachten gefordert
Die Veröffentlichung von Bahn-Gutachten ist aus Sicht der Linksfraktion "für eine demokratische Kontrolle des Unternehmens Deutsche Bahn eine unerlässliche Voraussetzung"
Wie aus Medienberichten zu entnehmen sei, scheine den genannten Gutachten gemeinsam zu sein, "dass die Stuttgart 21-Kosten sich weiter nach oben bewegen und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme in weitere Ferne rückt"
Die Fraktion Die Linke fordert die Offenlegung der von der Deutschen Bahn AG (DB AG) beauftragten Gutachten zum Projekt "Stuttgart 21". In einem Antrag (19/481) wird von der Bundesregierung "in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers der DB AG" konkret verlangt, für eine Veröffentlichung des jüngsten Gutachtens des Unternehmens PWC und Emch + Berger, das vom Vorstand der DB AG im Oktober 2017 in Auftrag gegeben worden sei, zu sorgen.
Veröffentlicht werden sollen auch das von der Beratungsgesellschaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG erstellte Gutachten "Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21" sowie die beiden Prüfberichte des Bundesrechnungshofs an den Vorsitzenden des Bundesfinanzierungsgremium vom 8. September 2016 und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit dem gleichen Datum.
Die Veröffentlichung solcher Gutachten ist aus Sicht der Linksfraktion "für eine demokratische Kontrolle des Unternehmens Deutsche Bahn eine unerlässliche Voraussetzung". Eine solche Veröffentlichung sei auch deshalb von erheblicher Bedeutung, da es sich bei Stuttgart 21 "um das größte Infrastrukturprojekt in Deutschland handelt", wobei diese Infrastruktur, wie der Bundesrechnungshof in einem der beiden neuen Prüfberichte betone, am Ende Teil der "Schienenwege des Bundes" sei.
Wie aus Medienberichten zu entnehmen sei, scheine den genannten Gutachten gemeinsam zu sein, "dass die Stuttgart 21-Kosten sich weiter nach oben bewegen und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme in weitere Ferne rückt", schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag. Es gebe aber offensichtlich Widersprüche und unterschiedliche Gewichtungen in den Untersuchungen. Diese Widersprüche seien für die Öffentlichkeit und die Parlamentarier nicht aufzulösen, da die Gutachten nicht öffentlich beziehungsweise für sie derzeit nicht einsehbar seien. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 28.02.18
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>