Verbot von Hedgefonds für Privatanleger


AIFM-Umsetzungsgesetz: Weiterer Baustein zur Finanzmarktregulierung
Bundesregierung: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben


(28.05.13) - Der Finanzausschuss hat einen zentralen Baustein zur weiteren Finanzmarktregulierung beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und nach Einfügung von 21 Änderungsanträgen der Koalition billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294). SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Fraktion Die Linke lehnte den Entwurf ab. Zuvor waren mehrere Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgelehnt worden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob hervor, mit dem Gesetzentwurf werde eine sehr komplexe Materie geregelt. Ziel sei es, Finanzprodukte aus dem grauen Kapitalmarkt zu holen, aber nicht operativ tätige Unternehmen mit neuer Bürokratie zu belasten. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz, das ein neues Kapitalanlagegesetzbuch darstellt, sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden.

Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.

Von der SPD-Fraktion gab es Kritik, dass die Fonds unter 100 Millionen Euro von den Schutzvorschriften ausgenommen seien. Die Fraktion verlangte eine Absenkung auf 20 Millionen Euro. Zwar werde mit dem Gesetzentwurf ein Schritt nach vorn gemacht, allerdings hätte man die Regulierung deutlich besser machen müssen.

Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion. Es werde ein Riesenaufwand betrieben, um etwas zu regulieren, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachgewiesen sei. Die regulierten Finanzinstrumente seien riskant und würden zur Blasenbildung beitragen.

Zwar sahen auch Bündnis 90/Die Grünen Verbesserungsbedarf, würdigten jedoch andererseits, dass für Energiegenossenschaften gute Regelungen gefunden worden seien.

Die FDP-Fraktion begrüßte wie schon zur die Union, dass normale Unternehmen nicht wie Fonds behandelt würden. Außerdem lobte die Fraktion die am Regierungsentwurf vorgenommenen Veränderungen für offene Immobilienfonds. Diese Fonds würden jetzt erhalten und würden zudem sicherer gemacht. Die ursprüngliche Regelung, dass Kleinanleger ihre Anteile nur einmal im Jahr zurückgeben können, wurde geändert. Jetzt wird eine börsentägliche Rückgabe und Ausgabe zugelassen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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