Recht auf eine zeitnahe Behandlung
Antrag: Linksfraktion will geringere Wartezeiten für Kassenpatienten erreichen
Gesetz soll nach dem Willen der Parlamentarier zudem das Patientenrecht vorsehen, die Behandlungsmethode, den Behandlungsort sowie grundsätzlich den behandelnden Arzt frei auszuwählen
(28.07.11) - Die Fraktion Die Linke fordert ein eigenständiges Gesetz, um die Rechte der Patienten zu bündeln und auszubauen. In einem Antrag (17/6489) verlangen die Abgeordneten, die Gesundheitsversorgung dürfe für Patienten nicht mit Zuzahlungen, Praxisgebühr oder Vorkasse verbunden sein. Zudem soll für Versicherte der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung "das Recht auf eine zeitnahe Behandlung" gelten.
Ist ein Arzt aus Auslastungsgründen nicht in der Lage, einen Patienten zeitnah zu behandeln, habe er die Vermittlung eines Arztes in zumutbarer Erreichbarkeit durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu initiieren, fordert die Fraktion. Weiter heißt es dazu in dem Antrag: "Kann die KV im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages in angemessener Zeit keine Behandlung anbieten, ist sie mit Sanktionen zu belegen."
Das neue Gesetz soll nach dem Willen der Parlamentarier zudem das Patientenrecht vorsehen, die Behandlungsmethode, den Behandlungsort sowie grundsätzlich den behandelnden Arzt frei auszuwählen. Ferner sollen die Behandelnden verpflichtet werden, "unaufgefordert und kostenfrei eine Dokumentation der wesentlichen Behandlungsschritte und Befunde" an die Patienten auszuhändigen. Im Hinblick auf Rechte im Schadensfall heißt es in dem Antrag, künftig solle ein Patient vor Gericht nur darlegen, dass ihm durch eine Behandlung ein Schaden entstanden ist. Der beklagte Arzt könne zur Entkräftung darlegen, dass dieser Schaden für ihn unabwendbar war.
"Stellt das Gericht einen Behandlungsfehler fest und ist dieser objektiv geeignet, den beschriebenen Schaden zu verursachen, wird ein ursächlicher Zusammenhang vermutet", schreiben die Abgeordneten und führen aus: Wenn der Beklagte diese Vermutung nicht widerlegen könne, "ist er schadenersatzpflichtig".
Darüber hinaus will die Linksfraktion den Patientenbeauftragten der Bundesregierung durch einen Patientenbeauftragten des Bundestages ablösen. Dieser soll den Angaben zufolge unter anderem für die Auswertung der Daten des Risikomanagementsystems zuständig sein und dem Parlament jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Patientenbeteiligung und -rechte vorlegen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.