Sperrung von Internetanschlüssen


Die Abgeordneten stellen fest, dass aktuell der Internetzugang als "Nebenleistung des Telefonanschlusses" nicht von der Schutzwirkung des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz erfasst wird
Die entsprechenden europarechtlichen Regelungen würden derzeit allerdings auf ihre weitere Anpassungsbedürftigkeit betrachtet



Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz (eingeschränkte Möglichkeiten der Sperrung des Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzuges) auch für den Bereich des Telemediengesetzes (Internet) anzuwenden. In dem Paragrafen wird festgelegt, dass eine Telefonsperre erst möglich ist, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Im Internetbereich wird aber derzeit bei deutlich geringerem Zahlungsverzug das Netz der Kunden gesperrt. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Die Petenten begründen ihre Eingabe mit der Feststellung, dass die Gesellschaft das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium wie einst das Telefon sowie den Hör- und Rundfunk im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) angenommen habe. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung gehöre das Internet zum täglichen Leben dazu und werde dringend benötigt. Inzwischen würden Informationen auch ausschließlich über das Internet beschafft und Verträge, Bankkonten oder die Organisation von Sachen des täglichen Bedarfes über das Medium Internet geregelt, schreiben die Petenten.

Dennoch würden Internetanbieter in der Praxis regelmäßig darauf verweisen, dass sie nicht unter die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz fielen, was dazu führe, dass das Internet auch bei einem Zahlungsverzug mit geringen Beträgen gesperrt werde. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss daraufhin, dass es vielfältige Zugangsmöglichkeiten zum Internet gebe, wie Internet-Cafes oder öffentliche WLAN-Zugänge. Dadurch hätten die Verbraucher auch die Möglichkeit unabwendbare Transaktionen vorzunehmen. Die Abgeordneten stellen weiterhin fest, dass aktuell der Internetzugang als "Nebenleistung des Telefonanschlusses" nicht von der Schutzwirkung des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz erfasst wird. Die entsprechenden europarechtlichen Regelungen würden derzeit allerdings auf ihre weitere Anpassungsbedürftigkeit betrachtet.

Aus Sicht des Petitionsausschusses sind "Information, Meinungsbildung und Meinungsäußerung, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe im 21. Jahrhundert ohne Internet nicht mehr vorstellbar". Vor diesem Hintergrund, so heißt es weiter, sei die Petition geeignet, in die derzeit laufenden Untersuchungen bezüglich der Anpassungsbedürftigkeit der europarechtlichen Regelungen einbezogen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 30.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen