Mehr Reserven bei Lebensversicherungen
Ertragslage der Lebensversicherer und geplante Reform der Betriebsrente
Deutschen Lebensversicherer im europäischen Vergleich vom Niedrigzinsumfeld stärker betroffen
Die wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase eingeführte Zinszusatzreserve der deutschen Lebensversicherungen, die als Puffer zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherten dienen soll, ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10836) mitteilt, wird für 2016 von einer Höhe dieser Reserve von insgesamt 44 Milliarden Euro ausgegangen. Die Zahl ist noch vorläufig. 2015 waren es 32,1 Milliarden Euro, 2014 21,3 Milliarden Euro.
Aus dem von der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA durchgeführten Stresstest für Lebensversicherungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung "keine substanziell neuen Erkenntnisse". Es sei bekannt, dass die deutschen Lebensversicherer im europäischen Vergleich länger laufende Verbindlichkeiten hätten und daher vom Niedrigzinsumfeld stärker betroffen seien.
Vorbemerkung der Fragesteller (Auszug)
"Die niedrigen Zinsen stellen […] eine zunehmende Belastung für die deutschen Lebensversicherer dar." – Zu diesem Schluss gelangt der Ausschuss für Finanzstabilität auch in seinem diesjährigen "Dritten Bericht" (Bundestagsdrucksache 18/9015, S. 5). Bei den Lebensversicherungsunternehmen wachse die Gefahr, "dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den oftmals langfristigen Verpflichtungen nachzukommen". Auch Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) sind von den niedrigen Zinsen betroffen, heißt es in dem Bericht (Bundestagsdrucksache 18/9015, ebd.). Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde im Jahr 2014 bereits eine weit reichende Reform vollzogen.
Die Bundesregierung erhoffte sich damit, "die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland zu sichern" (Bundesministerium der Finanzen, "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)".
Erlaubt ist den Versicherungsunternehmen seitdem die Beteiligung der Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven zugunsten eines eigenen "Sicherungsbedarfs" zu mindern und im Unternehmen einzubehalten. Die Absenkung des Garantiezinses (Höchstrechnungszinses) auf 0,9 Prozent für ab 2017 neu abgeschlossene Lebensversicherungen ist ein weiterer Schritt des Bundesministeriums der Finanzen zur Stabilisierung der Versicherungswirtschaft in Reaktion auf die anhaltend niedrigen Zinsen. Allerdings hat sich innerhalb des Versichertenkollektivs längst eine "Zweiklassengesellschaft" von Versicherten etabliert (Die Welt, 7. Dezember 2016, "Lebensversicherung ist so ungerecht wie nie"). Leidtragende der Entwicklung sind junge Kunden, die erst in den zurückliegenden zehn Jahren ihren Lebensversicherungsvertrag unterschrieben haben. Sie müssen auf immer mehr Überschüsse verzichten, damit die Garantien für die Altverträge mit hohen Garantiezinsen finanziert werden können. Exemplarisch hierfür steht eine spezielle Rückstellung, welche die Bundesregierung auf Anregung der Versicherer im Jahr 2011 in Form der sogenannten Zinszusatzreserve eingeführt hat.
(Deutscher Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 29.03.17
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