Ausnahmen bei Urheberrechtsreform
Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht
Wie es in einem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/11054) eingebracht, mit dem Start-ups und Mittelstand vor den Auswirkungen der Urheberrechtsreform geschützt werden sollen. Danach soll der deutsche Bundestag die Deutsche Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Richtlinie ergebende Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand von Artikel 17 maximal ausgeschöpft wird.
Zudem soll sie prüfen, ob darüber hinaus nicht noch weitere Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand möglich beziehungsweise nötig sind sowie, nach Ausschöpfen aller möglichen Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand, ob die Richtlinie trotzdem noch innovationshemmend wirkt. In diesem Fall müsse die Bundesregierung die Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand auf europäischer Ebene neu verhandeln.
Wie es in dem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern, statt diese nach drei Jahren mit der vollen Wucht des Artikels 17 auszubremsen und nachhaltig den Innovationsstandorten Deutschland und Europa zu schaden. Der Artikel 17 (ehemals 13) zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sei bei der Reform unter anderem wegen mangelnder Innovationsfreundlichkeit besonders umstritten gewesen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 30.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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