Mängel beim BND-Datenschutz


Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA
Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind

(30.10.14) - Defizite bei der praktischen Handhabung des Datenschutzes innerhalb des Bundesnachrichtendienstes (BND) und unterschiedliche rechtliche Positionen im Geheimdienst zu der im bayerischen Bad Aibling betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme wurden beim Auftritt der BND-Datenschutzbeauftragten vor dem Untersuchungsausschuss deutlich, der den Spähskandal über die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten deutscher Bürger durch den US-Nachrichtendienst NSA und andere ausländische Dienste durchleuchten soll.

Zum Auftakt ihrer Vernehmung sagte die als Frau F. firmierende Zeugin, bei zwei BND-internen Datenbanken sei das vorgeschriebene Datei- und Ordnungsverfahren nicht vorgenommen worden, was auf ihre Anordnung hin nun nachgeholt werde. Zudem erläuterte F. dem Bundestagsgremium, dass aus ihrer Sicht Erfassung und Auswertung ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan dem BND-Gesetz unterlägen. Nach Auffassung der BND-Leitungsebene, so die Zeugin, sei dies hingegen nicht der Fall, da dieses Gesetz nur für die Datenerhebung durch den Nachrichtendiensr im Inland gelte, in Bad Aibling jedoch eine reine Auslandsaufklärung praktiziert werde. An dem bayerischen Standort findet auch eine Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA statt.

Der Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Ein besonderes Augenmerk wollen die Abgeordneten auf die Frage richten, ob vielleicht ein rechtswidriger internationaler "Ringtausch" mit geheimdienstlichen Informationen stattfindet. Der Datenschutz soll zwar gewährleisten, dass der BND keine Daten über deutsche Firmen und Bürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsaufklärung gelangt, internationalen Partnern überlässt. Der Ausschuss will aber herausfinden, ob diesen Vorgaben stets Rechnung getragen wird. Eine zentrale Frage für die Fraktionsobleute: Haben die technischen Filter, die in Bad Aibling oder auch an einem Internet-Datenknoten in Frankfurt am Main eingesetzt wurden, tatsächlich alle Daten mit Inlandsbezug aussortiert, bevor Erkenntnisse an die NSA gingen?

Vor den Abgeordneten sagte die BND-Datenschutzbeauftragte, die divergierenden rechtlichen Bewertungen der Satellitenaufklärung in Bad Aibling zwischen ihr und der Spitze des Dienstes sei für die praktische Arbeit an dem Horchposten weniger bedeutsam als es erscheinen möge. Schließlich bewege sich auch die Auslandsaufklärung des BND nicht im rechtsfreien Raum. Jede Tätigkeit des Nachrichtendiensts unterliege dem Willkürverbot, der Beachtung der Menschenrechte und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Überdies seien alle Datenbanken so konstruiert und programmiert, dass sämtliche erfassten Daten mit Inland- wie Auslandbezug den Erfordernissen des BND-Gesetzes gerecht würden, beispielsweise bei Speicherfristen.

Die Zeugin äußerte die Vermutung, dass nicht nur in den zwei Fällen, für die inzwischen das einst unterbliebene Datei- und Ordnungsverfahren nachgeholt werde, sondern noch bei zwei weiteren Datenbanken eine solche Prüfung nicht stattgefunden habe. All diese Versäumnisse seien vor ihrem Amtsantritt als Datenschutzbeauftragte vor zweieinhalb Jahren geschehen und "vermutlich auf Unkenntnis zurückzuführen". Sie versuche, so F., "mit Schulungen aktiv gegenzusteuern". Die technische Abteilung des BND bilde einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Die Zeugin wies in den Medien geäußerte Vorwürfe zurück, Vertretern des Bundesdatenschutzbeauftragten seien bei Kontrollbesuchen in Bad Aibling nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt worden. F. wies darauf hin, dass seitens des Bundesamts seit acht Jahren am BND im Blick auf den Datenschutz keine Kritik geäußert worden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen