(K)ein Recht auf ein Guthabenkonto?


Finanzausschuss: Koalition strebt "Basiskonto"-Lösung auf EU-Ebene an
Kontolosigkeit in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem


(01.06.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass den Bürgern der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht wird, für das die Kreditinstitute aber angemessene Gebühren für die Kontoführung verlange können. Der Finanzausschuss beschloss einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/9398). "Kontolosigkeit schränkt die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ein", heißt es in dem von den drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnten Antrag. Zugleich sollen die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet werden, bei Ablehnung einer Kontoeröffnung dies den Verbrauchern schriftlich mitzuteilen mit dem Hinweis, dass sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen können.

Ein Sprecher der Unionsfraktion wies besonders Forderungen der Oppositionsfraktionen nach einer nationalen gesetzlichen Regelung für ein "Girokonto für jedermann" zurück. Einen Vorgriff auf die geplante Brüsseler Regelung werde es nicht geben. Für die FDP-Fraktion war die Frage der Abwägung zwischen dem Anspruch auf ein Konto und dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Vertragsfreiheit von großer Bedeutung. Daher setze man auf freiwillige Maßnahmen wie das Schiedsverfahren. In ihrem Antrag fordert die Koalition, dass die Kontoverweigerung durch einen unabhängigen Schlichter überprüft werden solle. Das sei ein in Deutschland bewährtes Instrument.

Die SPD-Fraktion sprach dagegen von einer seit 1995 unerträglichen Situation, die endlich geändert werden müsse. Man müsse nicht auf Europa warten, sondern jetzt das Girokonto für jedermann schaffen. Bei dem Antrag der Koalition handele es sich nur um "weiße Salbe". Auch für die Linksfraktion bringt der

Antrag der Koalition den Betroffenen zu wenig. Andere Länder wie Frankreich hätten eine gesetzliche Regelung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, ein Girokonto für jedermann anzubieten, habe nicht funktioniert. Die Marktwirtschaft brauche klare Regelungen.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurden drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/7823), Die Linke (17/8141) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7954) abgelehnt, in denen das Recht auf ein Guthabenkonto beziehungsweise die gesetzliche Verankerung des Girokontos für jedermann verlangt werden. Die Linksfraktion tritt sogar für ein kostenloses Girokonto ein, was für Menschen in prekärer Situation angebracht sei, wie in der Sitzung erläutert wurde.

Der Ausschuss nahm außerdem den Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für jedermann (17/8312) zur Kenntnis, nach dem es überzeugende Anhaltspunkte dafür gibt, "dass Kontolosigkeit in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem ist". Nach dem Bericht stieg die Zahl der von den Banken auf Guthabenbasis angebotenen Girokonten für jedermann von 1,9 Millionen (2005) auf 2,6 Millionen (2010). (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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