Einführung einer Finanztransaktionssteuer
SPD-Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer: Jede Transaktion soll mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent belastet werden
Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen
(30.11.11) - Der Finanzausschuss wird am 30. November eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer durchführen. Grundlage sind ein Antrag der SPD-Fraktion (17/6086), das deutsch-französische Positionspapier zur Finanztransaktionssteuer und der Vorschlag für eine EU-Richtlinie über ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem. Zu der Anhörung werden insgesamt 37 Sachverständige erwartet. Die Liste der Verbandsvertreter reicht von Attac bis zum Verband der Auslandsbanken. Außerdem sind mehrere Wissenschaftler um Stellungnahmen gebeten worden.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, zusammen mit den europäischen Partnern eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Nach dem Vorschlag soll jede Transaktion mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent belastet werden. Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen. Das Aufkommen soll in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen.
Zur Begründung ihrer Forderung schreibt die SPD-Fraktion, Transaktionen auf den Finanzmärkten würden derzeit nicht besteuert. Damit leiste der Finanzsektor keinen seiner Bedeutung entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Gerade die Finanzmarktakteure hätten in der Wirtschaftskrise jedoch von den umfangreichen Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Es sei somit ein "Gebot der Gerechtigkeit", den Finanzsektor durch die Erhebung der neuen Steuer höher zu besteuern.
Die SPD-Fraktion verspricht sich von der Finanztransaktionssteuer nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch eine erhebliche Lenkungswirkung: "Unerwünschte Aktivitäten werden deutlich zurückgedrängt, Spekulationen beschränkt und somit die Größe des aufgeblähten Finanzsektors insgesamt verringert." Da der niedrige Steuersatz vor allem Transaktionen treffe, bei denen mit hoher Frequenz Finanzprodukte gekauft und verkauft würden, wirke die Steuer vor allem kurzfristigen und rein spekulativen Transaktionen entgegen. (Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.