Wirtschaftliche Beschäftigungsfreiheit beschränkt


Petitionsausschuss: Änderungen bei Speicherfristen für bonitätsbezogen Daten gefordert
Bedenken mit Blick auf das im Grundgesetz geregelte Gleichstellungsgebot


(05.04.12) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Änderung der durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelten Speicherfristen für bonitätsbezogene Daten aus. Der Ausschuss beschloss daher, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Inneren zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent hatte in seiner Eingabe darauf verwiesen, dass er ein Privatinsolvenzverfahren durchgeführt habe, das am 24. Januar 2008 mit Erteilung einer Restschuldbefreiung geendet habe. Im April 2009 habe er schließlich ein neues Unternehmen gegründet. Da die Restschuldbefreiung von der Schufa entsprechend dem BDSG als Negativmerkmal gespeichert werde, habe er unter anderem seine Geschäftskonten auf Guthabenbasis führen müssen. Für die Löschung der Restschuldbefreiung sehe das BDSG eine Frist von drei Jahren vor, die allerdings erst im Kalenderjahr nach der Erteilung beginnt. In seinem Fall sei dies erst am 31. Dezember 2011 möglich gewesen, was eine Ausweitung der Frist auf fast vier Jahre bedeutet habe.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ergeben sich angesichts dieser Rechtslage Bedenken mit Blick auf das im Grundgesetz geregelte Gleichstellungsgebot. Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolge per Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Auf das Datum habe der Betroffene keinerlei Einflussmöglichkeit. Das könne – wie im vorliegenden Fall – dazu führen, dass der Negativvermerk drei Jahre und elf Monate gespeichert werde. Für den Betroffenen sei jedoch mit der Datenspeicherung die persönliche und wirtschaftliche Beschäftigungsfreiheit stark eingeschränkt, was auch die Grundrechte berühren würde, schreiben die Abgeordneten.

Der Ausschuss nimmt auch Bezug auf die Feststellung der Rechtsprechung, wonach den Interessen der von der Eintragung Betroffenen "schützenswerte Belange der Kreditinstitute und der kreditgebenden gewerblichen Wirtschaft" gegenüberstünden. Durch die Länge der Speicherfrist solle daher das Zahlungsverhalten des Betroffenen verlässlich beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund weisen die Abgeordneten darauf hin, dass eine Restschuldbefreiung erst nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren erteilt werde.

Auch mit Blick auf die Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum sogenannten Scoring hält der Ausschuss die derzeit geltende Rechtslage "nicht für angemessen" und befürwortet deshalb grundsätzlich das Anliegen des Petenten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen