Maßnahmen der Nachrichtendienste
Unterrichtung: Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 2009 gestiegen
Überwachung ist nach den gesetzlichen Regelungen dann zulässig, wenn schwere Straftaten zu befürchten sind
(11.02.11) - Im Jahr 2009 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst mehr Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden als im Jahr 2008. Das geht aus einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor (17/4278).
Insgesamt sei die Zahl der Einzelmaßnahmen 2009 von 65 im ersten Halbjahr auf 67 im zweiten Halbjahr gestiegen, so das Parlamentarische Kontrollgremium. Die Zahlen setzten sich jeweils aus den noch andauernden Verfahren aus dem vorangegangen Berichtszeitraum und den im aktuellen Berichtszeitraum neu beantragten Maßnahmen zusammen. 2008 habe sich die Zahl der Einzelmaßnahmen auf 54 im ersten Halbjahr und auf 56 im zweiten Halbjahr belaufen.
Eine Überwachung ist nach den gesetzlichen Regelungen dann zulässig, wenn schwere Straftaten – wie etwa Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit und der Landesverteidigung – zu befürchten sind. Die Maßnahmen der Nachrichtendienste unterliegen der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission des Bundestages. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).