Forschungsdefizite bei Reichtumsanalyse


Analyse der vermögensrelevanten Größen Steuervermeidung, Steuerflucht oder etwa Steuerhinterziehung
SPD fordert andere Datenbasis für Armuts- und Reichtumsberichterstattung


(11.02.11) - Die SPD-Fraktion möchte die Datenbasis für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ändern. In einem Antrag (17/4552) fordern die Parlamentarier unter anderem, dass "die Daten methodisch so präzise und konsistent erfasst werden", dass auch innerhalb langer Zeitreihen nachprüfbare Ziele formuliert werden könnten. Zudem sollen die Daten möglichst aktuell sein und nicht länger als vier Jahre zurückliegen, heißt es in dem Antrag.

Zur besseren Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen will die SPD-Fraktion, dass alternierende Datenquellen gegenübergestellt und die unterschiedlichen Erhebungsmethoden erläutert und auf annähernde Vergleichbarkeit ausgerichtet werden. Tabellen im Anhang müssten so verständlich und leicht nachvollziehbar dargestellt werden, dass sie der guten Lesbarkeit des Berichts dienen.

Darüber hinaus möchte die SPD-Fraktion die Berichterstattung des Reichtumsteils ausweiten. Dies soll unter anderem durch zusätzliche Indikatoren geschehen, beispielsweise bezüglich der Vermögensberechnung privater Haushalte, zur Analyse der Weitergabe von Reichtum durch Vererbung und Schenkungen, zur Analyse der vermögensrelevanten Größen Steuervermeidung, Steuerflucht oder etwa Steuerhinterziehung, Zusätzlich soll es Indikatoren zur Entwicklung des Vermögens auf der Makroebene geben, und zwar anhand der vier Letzteigentümersektoren "Staat, private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Auslandsvermögen in der Bundesrepublik Deutschland, zu Betriebsvermögen der Unternehmen und ihrer Konzentration und zur “Verteilung zwischen Lohnarbeit und Kapital".

Des Weiteren plant die SPD-Fraktion Indikatoren insbesondere unter dem Aspekt der sozialen Herkunft, die Aussagen zur Durchlässigkeit, zu Aufstiegschancen und Abstiegsrisiken in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen ermöglichen, neue, aufeinander abgestimmte Indikatoren zur Überschuldung privater Haushalte, sowie Messgrößen, die die Quellen des öffentlichen Reichtums abbilden sowie die Verteilung und beabsichtigte beziehungsweise erreichte Wirkung der Maßnahmen des Sozialstaates.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 habe die damalige Bundesregierung beauftragt, "Forschungsdefizite im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung abzubauen, insbesondere in Bezug auf Reichtum", heißt es in der Begründung des Antrags. Diese Defizite seien jedoch im 3. Armuts- und Reichtumsbericht nicht abgebaut worden. Lücken und Mängel der Erfassung der Lebenslagen kennzeichneten den Bericht nicht nur in Hinsicht auf den Reichtumsteil, sondern auch etwa in der Gender-Frage oder der Frage überschuldeter Privathaushalte, heißt es weiter.

Die mangelhafte statistisch-empirische Erfassung der gesellschaftlichen Realität in Deutschland schlage so auf die Analyse des Berichts durch und qualifiziere diesen in vielen Bereichen als unzureichend und wenig zielgenau. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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