Soziale Fortschrittsklausel gehört in die Verträge
Linksfraktion fordert "vertraglichen Neustart" der EU-Verträge
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten für ein System offener Märkte mit freiem Wettbewerb müsse gestrichen werden
(12.04.12) - Das Gesetz zur Vertragsänderung der Europäischen Verträge soll zurückgezogen werden. Das fordert Die Linke in einem Antrag (17/9148). Gleichzeitig verlangt die Fraktion, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen "vertraglichen Neustart" der EU-Verträge einsetzen solle. Dies solle auch die Revision der Artikel in den EU-Verträgen beinhalten, die "eine ursachenorientierte, wirtschaftlich effektive und sozial verträgliche Politik der gegenwärtigen Krise verhindern", heißt es in dem Antrag weiter.
Konkret fordert die Linksfraktion etwa, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten für ein System offener Märkte mit freiem Wettbewerb gestrichen werden müsse. Außerdem müssten die Verträge um eine "Soziale Fortschrittsklausel" ergänzt werden. Gleichzeitig müsse das Verbot von Kapital- und Zahlungsverkehrskontrollen, wie es die EU-Verträge vorsehen, aufgehoben werden. Außerdem schlägt die Linksfraktion vor, anstelle von Rettungsschirmen einen grundlegenden Ausbau der Strukturhilfen vorzunehmen.
Die Fraktion kritisiert zudem, dass bei der Änderung des Artikels 136 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das vereinfachte Vertragsänderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 des EU-Vertrages gewählt worden sei. Damit hätten das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente keine Möglichkeit für eine breite öffentliche Debatte. Für eine Änderung der Verträge "von derart großer politischer Tragweite" wäre darum ein ordentliches Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 2 EUV erforderlich gewesen, erklärt Die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).