Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung


Petitionsausschuss: "Kleine Genossenschaften" sollten von Pflichtprüfung befreit werden
Bundesregierung überlegt, die "Kleine Genossenschaft" nach dem Vorbild der "Unternehmergesellschaft" zuführen


(21.05.12) - Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen des Bundesjustizministeriums (BMJ), sogenannte "Kleine Genossenschaften" von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sowie den dabei vorgesehenen Pflichtprüfungen zu befreien. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem BMJ "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der Petent hatte in seiner Eingabe auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen Dorfladen entstanden seien, der als Genossenschaft betrieben wurde. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Nach Ansicht des Petenten bringt die "teure Prüfung" ohnehin keinen Nutzen, da der Vorstand der Genossenschaft voll für die Führung der Geschäfte verantwortlich sei.

Dem stimmt der Petitionsausschuss jedoch nicht zu, wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung hervorgeht. Die Verantwortlichkeit des Vorstandes bestehe nur gegenüber der Genossenschaft, nicht aber gegenüber den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern oder gegenüber Gläubigern der Genossenschaft, schreiben die Abgeordneten und kommen zu dem Schluss: "Die Verantwortlichkeit des Vorstandes kann schon aus diesem Grund nicht die Pflichtprüfung entbehrlich machen."

Gleichwohl könne in Fällen, in denen Umsatz und Bilanzsumme der Genossenschaft so gering sind, dass letztlich auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering ist, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten der Prüfung "kritisch hinterfragt" werden. "Es dient schließlich nicht der Aufrechterhaltung der Rechtsform der Genossenschaft, wenn wegen der Kosten für die genossenschaftliche Pflichtprüfung diese Rechtsform von kleineren Unternehmen kaum noch gewählt wird", urteilt der Petitionsausschuss.

Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung gänzlich zu verzichten, heißt es weiter. Die Bundesregierung habe in diese Richtung bereits Überlegungen angestellt. Danach soll eine "Kleine Genossenschaft" nach dem Vorbild der "Unternehmergesellschaft" eingeführt werden. Diese "Kleine Genossenschaft", die durch bestimmte – geringe – Größenmerkmale definiert werde, soll nach den Vorstellungen des BMJ von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung befreit werden.

Mit der "Kleinen Genossenschaft" wird nach Ansicht des Ausschusses die Forderung des Petenten aufgegriffen, eine gerade für Selbsthilfegruppen bezahlbare und machbare Organisationsform zu schaffen. Die Petition erscheine daher als geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen