Gewährleistung der Netzneutralität


Antrag: Grünen-Fraktion gegen "Zwei-Klassen-Internet" - "Dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung"
Mittlerweile würden führende europäische Telekommunikationsunternehmen, darunter Telefonica/O2 und Deutsche Telekom, vehement auf eine Aufhebung der Netzneutralität drängen


(23.11.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen ein "Zwei-Klassen-Internet". In einen Antrag (17/3688) fordert sie die Deutsche Bundesregierung auf, "sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene einzusetzen".

Auch solle die Regierung "die Netzneutralität stärker als im bisher vorliegenden Referentenentwurf in den Wortlaut des Telekommunikationsgesetzes" integrieren und die Bundesnetzagentur "mit der Durchsetzung der Netzneutralität in Deutschland" beauftragen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP baut noch darauf, dass, der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt", heißt es in der Vorlage. Er sehe aber "vorausschauend eine sorgfältige Beobachtung der Netzneutralität und ein Gegensteuern bei Nicht-Wahrung" vor. Mittlerweile drängten führende europäische Telekommunikationsunternehmen, darunter Telefonica/O2 und Deutsche Telekom, vehement auf eine Aufhebung der Netzneutralität.

Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete bei der Übertragung im Internet gewähre allen Bürgern einen "Internetzugang auf Basis der gleichen technologischen Grundlage", schreiben die Abgeordneten. Auch in Zukunft sollten Datenpakete grundsätzlich gleichberechtigt übermittelt werden. Nutzer hätten das Recht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang, "der sie Inhalte ihrer Wahl senden und empfangen, Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen lässt".

Internet Providern komme dabei die Rolle eines neutralen Mittlers zu, der nicht in die Kommunikationen seiner Nutzer eingreifen darf. Eine Einflussnahme auf Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten dürfe sich nicht nach den Inhalten der Datenpakete oder der Art der Anwendungen richten.

"Der Weg eines Datenpakets durch das Internet darf nur aufgrund seiner Zieladresse beeinflusst werden, nicht aber aufgrund seines Inhalts oder seiner Absenderadresse", betont die Fraktion. Eine Überwachung der Inhalte des Datenverkehrs ohne gegebenen Anlass verstoße gegen die Netzneutralität und das Fernmeldegeheimnis; sie sei als massiver Grundrechtseingriff abzulehnen.

Auch bei einem steigenden Anteil multimedialer Datenströme besteht dem Antrag zufolge "kein Grund, das erfolgreiche Prinzip der Netzneutralität in Frage zu stellen". Mit einem nachhaltigen Ausbau der bestehenden Infrastruktur und neuen, glasfaserbasierten Breitbandzugängen sei das wachsende Datenvolumen in Zukunft bewältigbar. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen