Gewährleistung der Netzneutralität


Antrag: Grünen-Fraktion gegen "Zwei-Klassen-Internet" - "Dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung"
Mittlerweile würden führende europäische Telekommunikationsunternehmen, darunter Telefonica/O2 und Deutsche Telekom, vehement auf eine Aufhebung der Netzneutralität drängen


(23.11.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen ein "Zwei-Klassen-Internet". In einen Antrag (17/3688) fordert sie die Deutsche Bundesregierung auf, "sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene einzusetzen".

Auch solle die Regierung "die Netzneutralität stärker als im bisher vorliegenden Referentenentwurf in den Wortlaut des Telekommunikationsgesetzes" integrieren und die Bundesnetzagentur "mit der Durchsetzung der Netzneutralität in Deutschland" beauftragen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP baut noch darauf, dass, der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt", heißt es in der Vorlage. Er sehe aber "vorausschauend eine sorgfältige Beobachtung der Netzneutralität und ein Gegensteuern bei Nicht-Wahrung" vor. Mittlerweile drängten führende europäische Telekommunikationsunternehmen, darunter Telefonica/O2 und Deutsche Telekom, vehement auf eine Aufhebung der Netzneutralität.

Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete bei der Übertragung im Internet gewähre allen Bürgern einen "Internetzugang auf Basis der gleichen technologischen Grundlage", schreiben die Abgeordneten. Auch in Zukunft sollten Datenpakete grundsätzlich gleichberechtigt übermittelt werden. Nutzer hätten das Recht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang, "der sie Inhalte ihrer Wahl senden und empfangen, Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen lässt".

Internet Providern komme dabei die Rolle eines neutralen Mittlers zu, der nicht in die Kommunikationen seiner Nutzer eingreifen darf. Eine Einflussnahme auf Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten dürfe sich nicht nach den Inhalten der Datenpakete oder der Art der Anwendungen richten.

"Der Weg eines Datenpakets durch das Internet darf nur aufgrund seiner Zieladresse beeinflusst werden, nicht aber aufgrund seines Inhalts oder seiner Absenderadresse", betont die Fraktion. Eine Überwachung der Inhalte des Datenverkehrs ohne gegebenen Anlass verstoße gegen die Netzneutralität und das Fernmeldegeheimnis; sie sei als massiver Grundrechtseingriff abzulehnen.

Auch bei einem steigenden Anteil multimedialer Datenströme besteht dem Antrag zufolge "kein Grund, das erfolgreiche Prinzip der Netzneutralität in Frage zu stellen". Mit einem nachhaltigen Ausbau der bestehenden Infrastruktur und neuen, glasfaserbasierten Breitbandzugängen sei das wachsende Datenvolumen in Zukunft bewältigbar. (Deutscher Bundestag: ra)


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