Compliance in der Gesundheitswesen


SPD-Antrag: Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte sollen Straftatbestände darstellen
SPD will Korruption im Gesundheitswesen härter bestrafen - Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen ahnden

(24.11.10) - Korruption im Gesundheitswesen muss wirksamer bekämpft werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/3685), in dem sie vorschlägt, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.

Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter.

Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten, fordern die Sozialdemokraten.

Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen gingen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr erhebliche Summen an Versichertengeldern verloren, begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Schätzungen zufolge seien dies zwischen 5 und 18 Milliarden Euro pro Jahr. (Deutscher Bundestag: ra)


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