Kritik am Schwarzgeldbekämpfungsgesetz


Finanzausschuss: Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt
SPD kritisiert: Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen - Außerdem sei die Anhörung ein "Offenbarungseid" gewesen


(28.02.11) - Der Finanzausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182, 17/4802) noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16. März weiter beraten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, nach zahlreichen sehr interessanten Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung gebe es weitere Fragen, die erörtert werden müssten.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Stattdessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5 Prozent einzuführen.

Die SPD-Fraktion erklärte, es habe sich in der Tat um eine "sehr interessante Anhörung" gehandelt. Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen. Außerdem sei die Anhörung ein "Offenbarungseid" gewesen. Der Streit innerhalb der Koalition von Union und FDP habe sich durch die gesamte Veranstaltung gezogen.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fragen unbeantwortet. So sei unklar, ob der Zuschlag eingeführt werde und wie hoch er sein könnte. "Klare Kante" wäre nach Ansicht der SPD-Fraktion die bessere Lösung, und die bestehe in einer Abschaffung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige.

Die Linksfraktion, die wie die SPD-Fraktion für die Abschaffung der Selbstanzeige plädierte, bezeichnete es als folgerichtig, nach der Anhörung nicht sofort über den Gesetzentwurf abzustimmen. Es seien zahlreiche Widersprüche zwischen Gesetzesbegründung und Gesetzestext deutlich geworden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah noch erheblichen Handlungsbedarf bei dem Gesetzentwurf.

Die FDP-Fraktion wiederum bezweifelte, dass die SPD-Fraktion die Anhörung richtig wiedergegeben habe. Eine Mehrheit der Sachverständigen habe den Erhalt der Selbstanzeige befürwortet. Die FDP-Fraktion fühle sich nach der Anhörung in ihrer Auffassung bestätigt, die Möglichkeit zur Selbstanzeige grundsätzlich beizubehalten. Zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zuschlag verwies die Fraktion auf unterschiedliche Bewertungen. So habe die Bundessteuerberaterkammer auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand durch diese Regelung verwiesen. Der Vorschlag des Bundesrates sei "nicht überzeugend". Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen, empfahl die FDP-Fraktion.

Nach mehreren Fragen unter anderem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Regelungen im Bereich der Geldwäsche und zu Einzelheiten des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz erklärte die SPD-Fraktion, beim Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werde man "den üblichen schnellen Weg" der Gesetzgebung bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht mitmachen. Die SPD-Fraktion verlangte eine intensive Beratung im Ausschuss und eine Anhörung. Die Regierung wollte noch keine Angaben zu den Verhandlungen über das Abkommen machen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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