Steuerbefreiung und Hinterziehungsstrategie


Antrag: Koalitionsfraktionen wollen strafbefreiende Selbstanzeige erschweren
Aber: Eine Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde den Finanzbehörden daher im Ergebnis Ermittlungsmöglichkeiten nehmen


(31.05.10) - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen und dabei das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln. Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden, fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag (17/1755).

"Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart", fordern die Fraktionen.

Bei den Finanzämtern in Deutschland würde derzeit die Zahl der Selbstanzeigen drastisch ansteigen. Sinn und Zweck dieser Selbstanzeigen sei seit Jahrzehnten, "den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben zu geben, um im Interesse des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung auch künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle zum Sprudeln zu bringen".

Damit werde einem Steuerhinterzieher, der seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder in vollem Umfang nachkommen wolle, "eine auch verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten".

Weiter schreiben die Fraktionen, dass sich die strafbefreiende Selbstanzeige in der Vergangenheit bewährt habe. Steuerlich relevante Informationen, vor allem, wenn es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte handeln würde, hätten ohne die Mithilfe der Beteiligten nicht aufgeklärt werden können.

Eine Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde den Finanzbehörden daher im Ergebnis Ermittlungsmöglichkeiten nehmen und das Steueraufkommen verringern, "denn Sachverhalte würden nicht mehr offenbart und damit Steuergelder nicht mehr eingenommen. Die Täter blieben unerkannt, das heißt sie blieben straffrei und behielten hinterzogenes Vermögen", schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

Die Fraktionen fordern, dass die Selbstanzeige "allumfassend" sein und sich nicht nur auf “bestimmte Länder oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen" dürfe, heißt es im Antrag. Auch Taktieren dürfe nicht mehr belohnt werden. Daher müsse der Zeitpunkt, ab wann eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich sei, überprüft werden.

Außerdem dürfe dem Steuerhinterzieher einem bloß säumigen Steuerpflichtigen gegenüber kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen. Die Bundesregierung solle prüfen, ob mit den von den Fraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen “sichergestellt wird, dass die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr als Baustein einer von Anfang an durchkalkulierten Hinterziehungsstrategie genutzt werden kann", fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen