Meldepflicht für alle Einkünfte


Ausweitung der Meldepflicht für Einkünfte nach dem Vorbild der Meldungen der Arbeitgeber für die Lohnsteuer
Kriterien für die Möglichkeit von strafbefreienden Selbstanzeigen sollen verschärft werden


(31.05.10) - Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll intensiviert werden. Daher fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/1765) die Gründung einer Bundesteuerverwaltung. Sie soll die Effizienz der Steuerverwaltung insgesamt stärken.

Innerhalb der Finanzverwaltung müssten technisch und personell besonders gut eingerichtete Spezialbereiche eingerichtet werden, "die ausschließlich mit Großunternehmen und wohlhabenden Individuen betraut werden", fordert die Fraktion. Wegen der Gefahr missbräuchlicher Gestaltungen sollen Steuersparmodelle einer Genehmigungspflicht unterworfen werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem, Zahlungen in und Überweisungen aus Gebieten, die nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz als nicht-kooperative Gebiete eingestuft seien, mit einer Steuer zu belegen, "die ausreichend hoch ist, Transaktionen in diese Gebiete unattraktiv werden zu lassen". Deutschen Banken, die in diesen Gebieten Niederlassungen hätten, müsse die Geschäftserlaubnis entzogen werden können.

Gefordert wird weiterhin die Ausweitung der Meldepflicht für Einkünfte nach dem Vorbild der Meldungen der Arbeitgeber für die Lohnsteuer. Die Meldepflicht soll zum Beispiel für Einkünfte von Finanzinstituten gelten. Dann könnten alle Bürger vom Finanzamt bereits ausgefüllte Steuererklärungen erhalten. Das steuerliche Bankgeheimnis begünstige die Steuerhinterziehung, stellt die Fraktion fest. Es müsse durch eine grundsätzliche Kontrollmitteilungspflicht für Einkünfte zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen ersetzt werden.

Die Kriterien für die Möglichkeit von strafbefreienden Selbstanzeigen sollen verschärft werden. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, dass ehrliche Steuerzahler bei Versäumnissen höhere Zinsen und Zuschläge bezahlen müssten als Steuerhinterzieher, die sich zu einer Selbstanzeige entschlossen hätten, argumentiert die Fraktion.

Zur Begründung ihrer Forderungen schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sei völlig wirkungslos. Das Finanzministerium selbst habe erklärt, dass die Bedingungen des Gesetzes auf keinen Staat zutreffen würden.

"Der Finanzminister ist der Auffassung, dass es keine Steueroasen mehr gibt", schreibt die Fraktion. Das zeige einmal mehr, dass sich die Orientierung an der "Schwarzen Liste" der OECD als ungenügend erwiesen habe. Die bloße Ankündigung eines Staates, die OECD-Standards einzuhalten, reiche aus, um von der Liste gestrichen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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