Soziale Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Linke fordert: Soziale Grundrechte sollen Vorrang vor den "Grundfreiheiten des Kapitals" haben
Die Regierung aoll laut Antrag innerhalb der EU auf die Vereinbarung einer Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns drängen
(05.04.11) - Die Linksfraktion will eine soziale Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. In ihrem Antrag (17/5177) fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in das Vertragswerk der Europäischen Union einzusetzen. Nach dieser sollen nach dem Willen der Fraktion soziale Grundrechte Vorrang vor den "Grundfreiheiten des Kapitals" haben.
Weiter fordert Die Linke in ihrem Antrag, die Regierung solle auf eine Revision der EU-Entsenderichtlinie hinwirken. Es müsse dort "genau definiert werden, dass sie lediglich Mindestanforderungen formuliert und nicht als Maximalrichtlinie zu verstehen ist."
Das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" müsse Anwendung finden. Zudem soll die Regierung laut Antrag innerhalb der EU auf die Vereinbarung einer Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns drängen sowie auf die Festlegung eines Zeitplans zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedsstaaten. Neben einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland bis zum 1. Mai 2011, der bis spätestens zum 1. Mai 2013 auf 10 Euro brutto pro Stunde angehoben werden solle, fordert die Fraktion den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Beratungsstellen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eine Aufstockung des Personals zur Kontrolle von Schwarzarbeit.
Die Fraktion begründet ihre Forderungen mit der Feststellung, die am 1. Mai 2011 in Kraft tretende Arbeitnehmerfreizügigkeit könne nur ein Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa werden, wenn für die Beschäftigten Schutzmechanismen gewährleistet würden. Diese müssten verhindern, dass "der Wettbewerb zwischen den Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird". (Deutscher Bundestag: ra)
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