Anti-Doping-Kampf und Datenschutzproblematik


Datenschützer: Anti-Doping-System schränkt Grundrechte der Sportler ein
Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seien nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die betroffenen Sportler einer entsprechenden Kontrolle nicht ausdrücklich widersprochen hätten


(27.10.11) - Das auf den Richtlinien der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) aufbauende Anti-Doping-System in Deutschland greift unter verschiedenen Gesichtspunkten in den Grundrechtsbereich der Sportler ein. Diese Ansicht vertraten die Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink (Rheinland-Pfalz) und Ulrich Lepper (Nordrhein-Westfalen) vor dem Sportausschuss. Insbesondere das Meldesystem "Adams", in dem die Sportler ihre Aufenthaltsorte für drei Monate im Voraus angeben müssten, sowie die Weitergabe erhobener Daten durch die) an die Wada sind aus Sicht der Datenschützer problematisch.

Die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seien nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die betroffenen Sportler einer entsprechenden Kontrolle nicht ausdrücklich widersprochen hätten, sagte Brink. Von einer freiwilligen Einwilligung könne nicht die Rede sein, da im anderen Fall die Berufsausübung nicht möglich sei. Es handle sich also um eine "Friss oder stirb-Situation", urteilte der Datenschutzbeauftragte. Sein nordrhein-westfälischer Kollege Lepper machte deutlich, dass es seiner Aufsichtsbehörde nicht darum gehe, zu verhindern, dass deutsche Sportler an internationalen Wettkämpfen teilnehmen können. "Die Grundrechte gelten aber auch für Sportler", stellte Lepper klar.

Die für die nationalen Dopingkontrollen zuständige Nada habe schon frühzeitig auf die Datenschutzproblematik hingewiesen, sagte Nada-Vertreter Lars Mortsiefer. Es gebe schon seit längerem "konstruktive Gespräche" mit mehreren Landesdatenschutzbeauftragten über Probleme, "die auch wir sehen". So sei auch aus Sicht der Nada die Speicherung der erhobenen Daten über acht Jahre "nicht verhältnismäßig". Gleichwohl stehe fest: "Die Nada muss internationale Vorgaben in Deutschland umsetzen." Wolle man also Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes erreichen, könne dies nur in Zusammenarbeit mit den Athleten und den internationalen Partnern gelingen.

Aus Sicht der Athleten warnte Silke Kassner vom Beirat der Aktiven im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vor überzogenen Datenschutzanforderungen. Die Athleten hätten die Regelungen des Wada-Codes 2009 akzeptiert, auch wenn das Adams-System sehr aufwendig sei. "Das System ist aber aktuell alternativlos", sagte Kassner. Sport bestehe nun einmal aus Regeln, wozu auch das Dopingkontrollsystem gehöre. Datenschutz, so die Wildwasser-Kanutin weiter, dürfe nicht das Kontrollsystem gefährden.

Der Basketball-Nationalspieler Heiko Schaffartzik nannte den Kampf gegen Doping "wichtig und essenziell" und forderte zugleich die Intimsphäre der Sportler stärker zu respektieren. So sei die sogenannte Sichtkontrolle beim Urinieren des Sportlers in den Messbecher "demütigend". Auch die im Adams-System geforderte Weitergabe der Adressdaten von Personen, bei denen man in den kommenden drei Monaten zu übernachten vorhabe, sei fragwürdig. Auf diese Weise würde etwa ein homosexueller Sportler durch die Angabe eines dauerhaften Übernachtungspartners "sich vor der Nada outen müssen, auch wenn er seine sexuelle Orientierung eigentlich geheim halten möchte", kritisierte der Basketballer. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen