Lesbarkeit der Organspendeerklärung
Petitionsausschuss: Einer Speicherung des Organspendewunsches auf dem neuen elektronischen Personalausweis stehen die Abgeordneten jedoch skeptisch gegenüber
Gesetzgeber dürfe die Bereitschaft zur Organspende "weder verlangen noch anordnen"
(28.10.11) - Der Petitionsausschuss unterstützt das Ansinnen, die Lesbarkeit der Organspendeerklärung zu gewährleisten und damit ein rechtzeitiges und ordnungsgemäßes Handeln der Notärzte sicherzustellen. Einer Speicherung des Organspendewunsches auf dem neuen elektronischen Personalausweis stehen die Abgeordneten jedoch skeptisch gegenüber. Dennoch beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesinnenministerium als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In seiner Eingabe fordert der Petent, für alle Bundesbürger die Möglichkeit zu schaffen, freiwillig die Wünsche zum Verfahren bei einer Organspende nach dem Ableben auf dem neuen elektronischen Personalausweis speichern zu lassen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die minderwertige Qualität der aktuellen Organspendeausweise auf Pappkarten nicht gewährleiste, dass das Dokument auch starken Materialbelastungen standhalte und daher oftmals nur schlecht oder gar nicht mehr lesbar sei. Notärzte, so heißt es in der Petition weiter, wüssten bei der Speicherung auf dem elektronischen Personalausweis jederzeit wo sie suchen müssten. Außerdem würden die Bürger beim Beantragen des Ausweises angeregt, sich Gedanken über eine Organspende zu machen. Aus Sicht des Petenten haben viele Menschen deshalb keinen Organspendeausweis, weil sie nie damit konfrontiert worden seien und es ihnen lästig erscheine, noch eine Karte mehr im Alltag mit sich zu führen.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass der Gesetzgeber die Bereitschaft zur Organspende "weder verlangen noch anordnen" dürfe. Es könne ebenfalls nicht verlangt oder angeordnet werden, dass sich jeder zu Lebzeiten mit der Frage der postmortalen Organspende so intensiv beschäftigt, dass er eine entsprechende Erklärung abgibt. Dies würde ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen darstellen, urteilen die Abgeordneten. Gleichwohl sei es zu begrüßen, wenn möglichst viele Bürger zu Lebzeiten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes eine solche Entscheidung treffen.
Was jedoch die vorgeschlagene Verbindung einer Organspendeerklärung mit dem Personalausweis angeht, so sei dies "bereits mehrfach vorgeschlagen und geprüft, jedoch im Ergebnis stets verworfen" worden, schreibt der Petitionsausschuss. Hintergrund dafür sei gewesen, dass in diesem Falle personenbezogene Daten mit medizinischem Hintergrund in das Dokument aufgenommen würden und in jeder Kontrollsituation – unabhängig von der Erforderlichkeit im Ernstfall - zur Kenntnis genommen würden.
Der Ausschuss verweist weiterhin darauf, dass man sich schon in früheren Petitionsverfahren mit dem Vorschlag beschäftig habe, die Organspendeerklärung elektronisch auf der Mitgliedskarte der Krankenkasse vermerken zu lassen. Damit könne man auch viele Forderungen der vorliegenden Petition umsetzen, heißt es weiter. Die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme einer Erklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte jedoch im Einzelnen umgesetzt werden kann, müsse nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums noch geklärt werden, schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>