Frauen in die Forschung


Forschung und Technikfolgenabschätzung: Fraktionsübergreifende Gemeinsamkeiten zur europäischen Forschungsförderung
Stärkere Frauenförderung sowie die Forderung nach einer deutlichen Mittelerhöhung


(18.05.11) - Erhalt des Rahmenprogramms, deutliche Mittelerhöhung und stärkere Förderung der Frauen – das waren die Gemeinsamkeiten, die bei der Sitzung des Forschungsausschusses zur künftigen Gestaltung der europäischen Forschungsförderung fraktionsübergreifend deutlich wurden. Zur Beratung standen ein Koalitionsantrag (17/5492), ein Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/5449) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5386). Der Antrag von Union und FDP wurde mit Koalitionsmehrheit angenommen.

Das aktuelle 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der Europäischen Union läuft Ende 2013 aus. Vor diesem Hintergrund können bis zum 20. Mai 2011 im Rahmen eines Konsultationsprozesses Vorstellungen und Prioritäten zum 8. FRP bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

In ihrem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen unter anderem eine deutliche Erhöhung der Mittel gegenüber dem 7. FRP, die stärkere Berücksichtigung der Marktrelevanz und Exzellenz als wichtigstes Kriterium zur Förderung. Mit "großer Freude" habe er den Antrag von SPD und Grünen zur Kenntnis genommen, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Besonders begrüßte er die darin geforderte stärkere Frauenförderung sowie die Forderung nach einer deutlichen Mittelerhöhung.

Es wäre schön gewesen, wenn der Bundestag zu einer "einheitlichen konzentrierten Stellungnahme" gekommen wäre, betonte die SPD-Fraktion. So hätten alle drei Anträge gemein, dass sie eine stärkere Bedeutung der Forschung auf europäischer Ebene fordern, die Verbundforschung stärken und die Frauen deutlicher fördern wollen. Natürlich gebe es Unterschiede. So stelle sich die Frage, ob der Fokus auf die Marktrelevanz der richtige Weg sei.

Auch die Grünen-Fraktion fragte, wieso man nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sei. Der Bundestag verspiele die Möglichkeit, ein "eigenes Gewicht" zu bekommen. Man hätte beispielsweise einen gemeinsamen Antrag aufsetzen und zusätzlich noch eigene Fraktionsanträge auf den Weg bringen können, um die Unterschiede deutlich zu machen. Der Bundestag könne einen gemeinsamen Antrag einreichen, müsse aber nicht, konterte die Unionsfraktion. "Der Bundestag hat ein eigenes Gewicht und wird in Europa wahrgenommen."

Trotz aller Gemeinsamkeiten gebe es deutliche Unterschiede, hieß es aus der FDP-Fraktion. So differenziere der Antrag von SPD und Grünen nicht ausreichend zwischen nationaler Forschungsleistung und europäischem Rahmenforschungsprogramm. “Der Staat ist aber für die eigene Forschung verantwortlich", betonte die Fraktion. Mit dem Antrag der Linksfraktion gebe es darüber hinaus nur wenige Übereinstimmungen.

"Wir legen Wert auf diese Unterschiede", hieß es aus deren Reihen. So wehre man sich zwar nicht gegen den in den anderen Anträgen geforderten "Bürokratieabbau" und auch der "Genderansatz in der Forschung" sei zu begrüßen. Jedoch fehle es hier an einer verbindlichen Festlegung. Zudem sei die Ausrichtung auf die Markrelevanz auf europäischer Ebene nicht tragfähig. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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