Unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen
Grünen-Fraktion legt Gesetzentwurf zu Beschäftigtendatenschutz vor
(28.02.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten "klare Grenzen" setzen. Gegenwärtig wüssten "weder die Beschäftigten noch die Betriebe, woran sie mit dem Datenschutz sind", heißt es in einem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen" (17/4853). Die Vorlage verhelfe "dem Grundsatz zum Durchbruch, dass personenbezogene Daten der Beschäftigten eng begrenzt nur für den konkreten Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden".
Dem Entwurf zufolge sollen medizinische oder psychologische Untersuchungen künftig nur unter der Voraussetzung zulässig sein, "dass sie für die Sicherheit der Berufsausübung erforderlich sind". Eine Überwachung durch optische und andere elektronische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur in "eng begrenzten" Fällen erlaubt sein.
Zugleich will sie den Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten erweitern. Eine optische und akustische "Rundum-Überwachung der Beschäftigten" durch Arbeitgeber oder in deren Auftrag sei "in jedem Fall ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte". In jedem Fall unzulässig sei auch das heimliche Aufzeichnen oder das heimliche Mithören von Gesprächen.
Besonders geschützt sehen will die Fraktion zudem die Daten über Gesundheit und private Verhältnisse von Bewerbern und Beschäftigten. Ferner soll mit dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, unter anderem die Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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