Netzneutralität gesetzlich verankern
Antrag der Linken: Alle IP-Datenpakete im Internet müssten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt
Neutrale Übermittlung von Datenströmen unabhängig von ihrer Klassifizierung
(01.03.11) - Die Linksfraktion fordert eine gesetzliche Verankerung der "Netzneutralität" des Internets. In einem Antrag der Fraktion (17/4843) heißt es, alle IP-Datenpakete im Internet müssten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden.
Alle Teilnehmer sollten im Internet ihre Daten weiterhin gleichberechtigt und diskriminierungsfrei senden und empfangen "und Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen" können, fordert die Linksfraktion. Priorisierungen dürfe es nur bei ausgewählten zeitkritischen Diensten geben.
Wie die Fraktion erläutert, basieren der fortbestehende Erfolg und die ungebremste Dynamik des Internets maßgeblich auf einem offenen System der Informationsbereitstellung, des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Transports von Datenpaketen. Netzneutralität bezeichne die neutrale Übermittlung von Datenströmen unabhängig von ihrer Klassifizierung nach Herkunft, Anwendung und Inhalt.
Die Netzneutralität "bildet die Grundlage für Demokratie, Pluralismus und Meinungsbildung im Internet. Netzneutralität ist ebenso elementar für die Kommunikationsfreiheit wie für das technologische und gesellschaftliche Innovationspotential des Internets", schreibt die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).