Netzneutralität gesetzlich verankern
Antrag der Linken: Alle IP-Datenpakete im Internet müssten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt
Neutrale Übermittlung von Datenströmen unabhängig von ihrer Klassifizierung
(01.03.11) - Die Linksfraktion fordert eine gesetzliche Verankerung der "Netzneutralität" des Internets. In einem Antrag der Fraktion (17/4843) heißt es, alle IP-Datenpakete im Internet müssten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden.
Alle Teilnehmer sollten im Internet ihre Daten weiterhin gleichberechtigt und diskriminierungsfrei senden und empfangen "und Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen" können, fordert die Linksfraktion. Priorisierungen dürfe es nur bei ausgewählten zeitkritischen Diensten geben.
Wie die Fraktion erläutert, basieren der fortbestehende Erfolg und die ungebremste Dynamik des Internets maßgeblich auf einem offenen System der Informationsbereitstellung, des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Transports von Datenpaketen. Netzneutralität bezeichne die neutrale Übermittlung von Datenströmen unabhängig von ihrer Klassifizierung nach Herkunft, Anwendung und Inhalt.
Die Netzneutralität "bildet die Grundlage für Demokratie, Pluralismus und Meinungsbildung im Internet. Netzneutralität ist ebenso elementar für die Kommunikationsfreiheit wie für das technologische und gesellschaftliche Innovationspotential des Internets", schreibt die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.