Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Telematik im Gesundheitswesen: Linksfraktion will bei elektronischer Gesundheitskarte bremsen
Freiwilligkeit der Nutzung aller über die Identifikation der Karteninhaber hinausgehenden Funktionen müsse auf Dauer gewährleistet sein
(03.11.11) - Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorerst zu stoppen. Zunächst müsse sichergestellt sein, dass "weder Kostenträger, noch staatliche Stellen, Industrieunternehmen oder andere 'Dritte' auf die sensiblen Gesundheitsdaten zugreifen können", die auf der Karte abgespeichert werden können, verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (17/7460). Die Freiwilligkeit der Nutzung aller über die Identifikation der Karteninhaber hinausgehenden Funktionen müsse auf Dauer gewährleistet sein. "Die Versicherten müssen die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben und behalten", schreibt die Fraktion.
Weiter heißt es in dem Antrag, Die Linke begrüße die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Versorgung und der Abläufe ergeben. Das Gesamtkonzept, das hinter der elektronischen Gesundheitskarte steht, gehe jedoch über das Ziel hinaus, Daten ohne Schwierigkeiten auf sicherem Weg austauschen zu können.
Nach Angaben der Linksfraktion sieht das Konzept eine bundesweit über alle Anwendungen hinweg einheitliche Speicherung und Nutzung diverser Funktionen wie des elektronischen Rezepts und der elektronischen Patientenakte vor. Problematisch sei dies insbesondere dann, wenn der Austausch sensibler Gesundheitsdaten "mit einer hinterlegten zentralen Serverlösung vorgesehen wird". (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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