Grauer Kapitalmarkt ins Visier
Finanzausschuss: Öffentliche Anhörung zum Gesetz über Grauen Kapitalmarkt beschlossen
Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen
(17.06.11) - Die Bundesregierung hat ihre Absicht bekräftigt, gewerbliche Finanzanlagenvermittler von den Gewerbebehörden und nicht von der Finanzaufsicht beaufsichtigen zu lassen. Die Gewerbebehörden seien heute bereits zuständig und sollten dies auch bleiben, erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses auf Fragen der SPD-Fraktion. Allerdings würden die Anforderungen für die Finanzberater durch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (17/6051) verschärft.
Eine Aufsicht der Anlagenvermittler durch die Finanzbehörden hätte auch zur Folge gehabt, dass diese Anlagevermittler in die "Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen" (EdW) hätten einbezogen werden müssen. Das sei jedoch unverhältnismäßig, erklärte der Regierungsvertreter.
Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung den sogenannten Grauen Kapitalmarkt ins Visier. Missständen in diesem Marktsegment solle entgegengewirkt werden, indem Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt werden. "Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen", schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs.
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen zusätzliche inhaltliche Anforderungen erfüllen. So sollen sie in Zukunft Informationen enthalten müssen, "die eine Beurteilung der Seriosität der Projektinitiatoren ermöglichen". Prospekte für Vermögensanlagen auf dem Grauen Markt sollen strengen Prüfungsmaßstäben unterliegen, die denen für Wertpapiere vergleichbar seien. Außerdem sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Diese "Beipackzettel" sollen dazu dienen, die Anleger in kurzer und verständlicher Form über die ihnen angebotenen Graumarkt-Produkte zu informieren.
Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits geführten Register für Versicherungsvermittler sollen auch die Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden.
Der Finanzausschuss beschloss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 6. Juli stattfinden wird. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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