Berufsausübungsfreiheit und staatliche Überwachung


Rechtsanwälte sollten nach dem Willen der FDP nicht überwacht werden dürfen
Mehr Berufsgruppen von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausnehmen


(11.12.08) - Für Rechtsanwälte soll es nach Auffassung der FDP-Fraktion ein einheitliches Verbot staatlicher Überwachungsmaßnahmen geben. Die Trennung in Strafverteidiger und übrige Rechtsanwälte mache keinen Sinn, schreiben die Liberalen in einem Gesetzentwurf " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (160a StPO)" - (16/11170).

Die Strafprozessordnung sieht gegenwärtig vor, dass Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger sind, kein absolutes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Sie unterliegen vielmehr einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit, nach der entschieden wird, ob sie von der Polizei oder Staatsanwalt gezwungen werden können, auszusagen.

Die FDP argumentiert, die unterschiedliche Behandlung von Anwälten und Verteidigern verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Rechtsanwälten. Die gegenwärtige Rechtslage griffe in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Sobald ein Mandant die Möglichkeit fürchten müsse, dass Ermittlungsmaßnahmen gegen seinen Anwalt als verhältnismäßig angesehen werden könnten, würde er seinem Anwalt gerade kritische Informationen nicht mehr anvertrauen, so die FDP.

Die Fraktion fordert weiter, dass der absolute Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen auch für in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter von Presse- und Rundfunk gelten müsse. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen