Produktherkunft künftig deutlicher kennzeichnen
Versuche, den Verbraucher vorsätzlich zu täuschen: Produkthinweise wie "Hergestellt für Unternehmen XY, Deutschland" oder "Styled in Germany" seien irreführend
Petitionsausschuss verwies auf die europäische Produktsicherheitsrichtlinie, die Grundlage für die bestehende Deklarationspflicht sei
(28.11.08) - Der Petitionsausschuss setzt sich für eine deutlichere Herkunftskennzeichnung von Produkten ein. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Mitglieder, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Im konkreten Fall fordert der Petent eine Änderung der Deklarationspflicht, da Produkthinweise wie "Hergestellt für Unternehmen XY, Deutschland" oder "Styled in Germany" irreführend seien. Dem Verbraucher würden dadurch notwendige Informationen für eine bewusste Kaufentscheidung vorenthalten. Teilweise handle es sich um Versuche, den Verbraucher vorsätzlich zu täuschen. Die öffentliche Petition wurde im Internet von 520 Personen mitgezeichnet und diskutiert.
Der Petitionsausschuss verwies auf die europäische Produktsicherheitsrichtlinie, die Grundlage für die bestehende Deklarationspflicht sei. Diese Richtlinie sei durch das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Darin werden sowohl die Produktsicherheit als auch die Kennzeichnung von Produkten durch die Angabe des verantwortlichen Herstellers sowie die Verpflichtungen von Herstellern und Händlern festgelegt.
Diese Vorgehensweise werde in Europa als Erfolgsmodell angesehen. Derzeit wird auf europäischer und nationaler Ebene ein Vorschlag der europäischen Kommission für eine "Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei bestimmten Einfuhren aus Drittländern" beraten. Vor dem Hintergrund dieser laufenden Beratungen soll die Petition von den zuständigen Ministerien einbezogen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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