Bundesrat zum Thema Steuerberater


Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Deutscher Bundesrat ist dafür, Bürogemeinschaft von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen zuzulassen
Steuerberatungsgesellschaften sollen künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren können


(27.11.07) - Der Bundesrat tritt dafür ein, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine Bürogemeinschaft bilden können. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7250) vorgelegt.

Darin ist ferner vorgesehen, die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neuen Bachelor- und Master-Studienabschlüsse anzupassen. Ebenso sollen nach dem Willen der Länderkammer Steuerberatungsgesellschaften künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren können.

Zulassen will der Bundesrat darüber hinaus eine Kooperation der Steuerberater mit allen freien Berufen. Der Katalog der möglichen Tätigkeiten eines Steuerberaters soll dagegen nicht erweitert werden. Auch das grundsätzliche Verbot der gewerblichen Tätigkeit will der Bundesrat beibehalten.

Den Steuerberaterkammern soll es künftig aber möglich sein, vom Verbot Ausnahmen zuzulassen, wenn dadurch keine Berufspflichten verletzt werden. Eine Nebentätigkeit als nicht selbstständiger so genannter Syndikussteuerberater soll künftig möglich sein, wenn sich die Angestelltentätigkeit auf die Steuerberatung beschränkt. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollten lediglich Beratungen des eigenen Arbeitgebers gesetzlich ausgeschlossen bleiben.

Die Steuerberaterprüfungen und das damit verbundene Zulassungs- und Befreiungsverfahren will der Bundesrat organisatorisch auf den Berufsstand übertragen.

Die Mitwirkung der Länder an der Prüfung soll auf Kernaufgaben beschränkt werden, damit der Charakter einer Staatsprüfung gewahrt bleibt, heißt es im Gesetzentwurf. Weitere Vorschriften will der Bundesrat an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anpassen.
(Deutscher Bundesrat: Deutscher Bundestag: ra)


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