Deutsche Bahn vor dem Verkehrsausschuss


Die Wahrheit kommt scheibchenweise ans Tageslicht: Deutsche Bahn gibt nun auch Ermittlung von Kontobewegungsdaten zu
Kundendaten missbräuchlich gescreent? - Die Untersuchungen der Kontobewegungsdaten hätten den Verdacht der Korruption nicht erhärten können

Otto Wiesheu vor dem Verkehrsausschuss
Otto Wiesheu vor dem Verkehrsausschuss Mitarbeiter-Screening: Bahnvorstand habe keine Kenntnis dieser Aufträge gehabt, Bild: Deutsche Bahn

(13.02.09) - Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat auch Kontobewegungsdaten der Korruption verdächtigter Mitarbeiter und betroffener Firmen ausforschen lassen. "Die DB hat solche Aufträge erteilt", sagte der oberste Korruptionsbekämpfer und Compliance-Chef des Konzerns, Wolfgang Schaupensteiner, am letzten Mittwochmittag im Verkehrsausschuss.

Bisher hatte der Konzern solche Vorwürfe zurückgewiesen. Im vergangenen Jahr hatte Schaupensteiner vor dem Ausschuss betont, dass es solche Überprüfungen nicht gegeben hätte. Diese Aussage sei nach damaligem Kenntnisstand korrekt gewesen, mittlerweile habe sich aber herausgestellt, dass es solche Ausforschungsaufträge gegeben habe. Wer die Aufträge erteilt und in welcher Form diese erteilt worden seien, könne derzeit allerdings nicht geklärt werden. Das sei Gegenstand einer Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und einer Anwaltskanzlei.

Die Untersuchungen der Kontobewegungsdaten hätten den Verdacht der Korruption nicht erhärten können. Der Bahnvorstand habe keine Kenntnis dieser Aufträge gehabt, betonten sowohl Schaupensteiner als auch der Vertreter des Bahnvorstandes, Otto Wiesheu.

Abgeordnete aller Fraktionen kritisierten das Vorgehen und bezweifelten, dass der Vorstand von den Überprüfungen und den Screenigs der Mitarbeiterdaten nichts gewusst habe.

Otto Wiesheu betonte, es sei nicht Ziel der Bahn, die Aufklärung über die Mitarbeiterüberprüfungen und die Ausforschung von Kontobewegungen zu behindern. "Wir wollen nicht mauern", sagte er, "aber wir sind vorsichtig geworden mit verbindlichen Aussagen." Schaupensteiner sagte ferner, dass es "bislang keinerlei Hinweise gibt, dass Kundendaten missbräuchlich gescreent worden sind". Gleiches gilt nach Aussage der Bahnvertreter für Daten über Politiker und Journalisten.

Großer Unmut herrschte bei den Abgeordneten darüber, dass der für die infrage stehenden Untersuchungen und sogenannte Daten-Screenings von Mitarbeiterdaten zuständige Chef der Konzernrevision nicht zur Ausschusssitzung erschienen war - obwohl seine Teilnahme bis Dienstagabend angekündigt war. Der betroffene Mitarbeiter habe am Montag um seine Beurlaubung gebeten, sagte Wiesheu. Dieser Bitte sei der Vorstandsvorsitzende und direkte Vorgesetzte, Hartmut Mehdorn, nachgekommen.

Die Bahn hatte zugegeben, insgesamt fünf Screenings von Mitarbeiterdaten durchgeführt zu haben. Allein beim letzten Screening im Jahr 2005/2006 sollen knapp 189.000 Personalstammdatensätze und knapp 320.000 Kreditorenstammdatensätze überprüft worden sein. Otto Wiesheu sagte, bei diesen Überprüfungen von Mitarbeitern und Führungskräften seien Fehler gemacht worden. So seien beim Screening zur Korruptionsbekämpfung unangemessen viele Mitarbeiterdaten untersucht worden. (Deutsche Bahn: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen