Zahlungsdienstleistungen mutieren Kreditgeschäft


Anhörung vor dem Finanzausschuss zum Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz: Experten warnen vor neuer Schuldenfalle durch Kreditkarten mit Wucherzinsen
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf könnte zu einer Liberalisierung des Kreditmarktes über Kreditkarten führen, weil Kreditkartenanbieter keine Banklizenz mehr benötigen würden


(13.02.09) - Mehrere Sachverständige haben auf eine für Kreditkartenkunden möglicherweise folgenschwere Regelungslücke im geplanten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (16/11613, 16/11640) hingewiesen.

In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag erklärte Professor Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Neuregelung könne zu einer Liberalisierung des Kreditmarktes über Kreditkarten führen, weil Kreditkartenanbieter keine Banklizenz mehr benötigen würden. Die Öffentlichkeit könne jedoch kein Interesse haben, dass ein "aufsichtsfreies Tor nach Deutschland" geöffnet werde.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Zahlungsverkehr neu regeln und an das durch eine EU-Richtlinie vorgegebene europäische Niveau angleichen. Reifner warnte, in diesem Zusammenhang könne sich das anglo-amerikanische Kreditkartensystem, bei dem jeder Kreditkarte ein eigener Kreditrahmen zugeordnet sei, auch in Deutschland ausbreiten. Auf diese Weise könne der Kunde eine Vielzahl von Kreditkarten nutzen. "Diese Systeme erlauben eine unkontrollierte Schuldenexplosion, überhöhte Zinsen, Zinseszinsen und zusätzliche Gebühren, die im Zinssatz nicht enthalten sind", warnte der Sachverständige. In den USA und Großbritannien würden Kreditkartenschuldner ihre Schulden bezahlen, indem sie Geld von einer auf die andere Kreditkarte umbuchen würden. Sie würden Opfer von "wucherverdächtigen Zinssätzen".

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, das System der zügellosen Vergabe von Kreditkarten habe in Amerika zahlreiche Verbraucher in eine ausweglose Überschuldungssituation getrieben.

In Deutschland hätten, so argumentierte der DGB, Kreditkarten bisher überwiegend eine der EC-Karte ähnliche Funktion. Der Überziehungsrahmen messe sich am Lohn und Gehalt des Kartenbesitzers. Private Banken gingen jedoch dazu über, den Kartenbesitzern Teilzahlungsfunktionen anzubieten. Dabei verliere der Verbraucher schnell den Überblick und gerate in eine Verschuldungspirale. Die Regelung, dass in Deutschland nur zugelassene Banken und Sparkassen das Kreditgeschäft betreiben dürften, werde aufgeweicht. "Die freie Gestaltungshoheit für Anbieter (Höhe des Zinssatzes, Gebühren, Effektivzinssatz) ist vor dem Hintergrund der Finanzkrise der letzten Monate nicht nachvollziehbar", kritisierte der DGB.

In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale hieß es, Zahlungsdienstleistungen dürften nicht zu einem verdeckten Kreditgeschäft mutieren. Daher dürfe der mit einer Zahlung eingeräumte Kredit nicht länger als vier Monate laufen und müsse in dieser Zeit vollständig zurückgeführt werden. Dagegen sah die Deutsche Bundesbank keine Probleme in dem Gesetzentwurf, der rechtlich nicht zu beanstanden sei, weil EU-Recht eins zu eins umgesetzt werde.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar machte auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Schaar kritisierte die Herausnahme der Finanzaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, was vom Bundesrat vorgeschlagen worden war. Damit hätten die Bürger keinen Anspruch mehr auf Zugang zu amtlichen Informationen in diesem Bereich. Eine solche Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz habe es bisher nur für Nachrichtendienste gegeben.

Es könnten weitere Behörden vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Damit drohe ein "Dammbruch", warnte Schaar. Dagegen hatte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) keine Bedenken gegen die Regelung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen