Permanentes Ärgernis: Datenaustausch mit den USA
Grüne und FDP wollen Änderungen beim Datenaustausch mit den USA: Auf Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz verzichten
Linke: Geplanter Datenaustausch mit Grundgesetz "kaum vereinbar": Übermittlung sensibler Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz
(20.06.08) - Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität steht im Mittelpunkt zweier Anträge von FDP (16/9094) und Bündnis 90/Die Grünen (16/9360). Ein angeblich geplanter Vertrag zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA interessiert auch die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9279).
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, "unverzüglich" mit den USA Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen aufzunehmen, mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. So müssten für Betroffene subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Außerdem müssten Höchst- und Aussonderungsprüffristen vereinbart werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Liberalen fordern außerdem, den Innenausschuss des Bundestages "kontinuierlich" über den Stand der Nachverhandlungen zu unterrichten.
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss der Bedarf für ein solches Abkommen nochmals geprüft werden. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern im Rahmen der EU geschlossen werden. Weiter verlangen die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten. Die Regelungen zum Datenschutz seien so festzuschreiben, dass der individuelle Rechtsschutz möglich und eine unabhängige Kontrolle gestattet ist.
Die Abgeordneten der Fraktion der Linken wollen wissen, wer das angeblich geplante Abkommen zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA initiiert hat, welche Daten ausgetauscht werden sollen, was Ziel des Vertrages sein und wie der Datenschutz gewährleistet werden soll. Nach Informationen der Linken gehören zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, DNA-Profile, Fingerabdrücke und personenbezogene Daten wie "Rasse oder ethnische Herkunft", politische Anschauung, religiöse Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Die Übermittlung solcher oder ähnlicher Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz" und widerspreche dem "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Der geplante Datenaustausch sei in dieser Form deshalb "mit dem Grundgesetz kaum vereinbar", schreiben die Linken.
(Deutscher Bundestag: ra)
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