US-Zugriff auf deutsche Datenbanken


Welche Möglichkeit haben Bürger der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten von Amerika, mögliche Verstöße gegen den Datenschutz überprüfen zu lassen?
US-Zugriff auf Datenbanken mit Fingerabdruckdaten und DNA-Daten und Austausch von Informationen zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität

(20.03.08) - Ob die Bundesregierung mit den USA über den gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken, die Fingerabdruckdaten und DNA-Daten enthalten, sowie über den Austausch personenbezogener Informationen zum Zweck der Verfolgung und Verhinderung von Terrorismus und anderer schwerer Straftaten verhandelt, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/8439) wissen. Wie die Bundesregierung einen solchen Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes einschätzt, interessiert die Angeordneten ebenfalls.

Verhandlungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von Fingerabdruckdaten und DNA-Daten
Im Jahresbericht (Annual Report) der Datenschutzabteilung (Privacy Office) im Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S. Department of Homeland Security) vom Juli 2007 wird auf Seite 39 darauf hingewiesen, dass das Heimatschutzministerium, dort unter anderem die Datenschutzabteilung, gemeinsam mit dem Justizministerium (Department of Justice) und dem Außeministerium (Department of State) der Vereinigten Staaten von Amerika mit Deutschland an einem Entwurf für einen Vertrag über den gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken mit Fingerabdruckdaten und DNA-Daten und den Austausch von Informationen zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität (Agreement for Querying Fingerprint and DNA Databases and the Exchange of Information to Combat Terrorism and Serious Crime) arbeite.

Verwiesen wird dabei auf den Vertrag von Prüm (Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration vom 27. Mai 2005), der mit Beschluss des Rats der Justiz- und Innenminister vom 12. Juni 2007 in EU-Recht überführt wurde, in dem unter anderem der gegenseitige Zugriff auf Datenbanken, die Fingerabdruckdaten sowie DNA-Daten enthalten, sowie der Austausch personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten geregelt ist.

Die FDP fragt die Bundesregierung:
1. Führt die Bundesregierung unter Beteiligung welcher Bundesministerien, Landesbehörden und weiterer Behörden wie beispielsweise dem Beauftragten des Bundes für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken, die Fingerabdruckdaten und DNA-Daten enthalten, sowie über den Austausch personenbezogener Informationen zum Zwecke der Verfolgung und Verhinderung von Terrorismus und anderer schwerer Straftaten?

2. Falls ja, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen und wann ist mit ihrem Abschluss zu rechnen?

3. Werden in dieser Angelegenheit auch Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Staaten geführt, wenn ja mit welchen, und wie weit sind diese fortgeschritten?

4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einem solchen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika?

5. Welche Datenbanken und welche weiteren personenbezogenen Daten sollen von einem solchen Vertrag erfasst werden?

6. Welche Voraussetzungen sollen für den gegenseitigen Zugriff bzw. die gegenseitige Übermittlung von welchen Daten im Rahmen eines solchen Vertrages gelten?

7. Welche Straftaten sollen von einem solchen Vertrag umfasst sein?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung einen solchen Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und welche datenschutzrechtlichen Erwägungen bringt sie in die Verhandlungen ein?

9. Mit welchen US-amerikanischen Behörden und Stellen praktiziert die Bundesrepublik Deutschland Datenaustausch, und auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage vollzieht sich diese Zusammenarbeit?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angemessenheit des Datenschutzniveaus bei der Zusammenarbeit, insbesondere dem Datenaustausch, mit US-amerikanischen Stellen auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen?

11. Welche Möglichkeit haben Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten von Amerika, mögliche Verstöße gegen den Datenschutz überprüfen zu lassen, erachtet die Bundesregierung diese Möglichkeiten für ausreichend, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)

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