USA-Zugriff auf deutsche Polizei-Datenbanken
Datenaustausch zwischen USA und Deutschland regt die Diskussionen um Verschlüsselung an
Datensicherheitsexperten warnen: Datensicherheitsaspekt nicht vernachlässigen - Nur umfassende Verschlüsselung schützt vertrauliche Personendaten vor Missbrauch
(14.03.08) - Im gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Terrorismus wollen die USA und Deutschland den Datenaustausch künftig deutlich erleichtern. Ein bilaterales Abkommens zwischen beiden Staaten sieht den automatisierten Datenbank-Abgleich von Genprofilen und Fingerabrücken vor.
Das Problem: In den USA gelten Datenschutzbestimmungen lediglich für Informationen, die aus dem eigenen Land stammen. Daten aus dem Ausland hingegen - wie etwa aus Deutschland - sind davon ausgenommen. Utimaco warnt in diesem Zusammenhang, den Aspekt der Datensicherheit nicht zu vernachlässigen.
Ziel des Abkommens zwischen den USA und Deutschland ist es, Kriminalität und Terror durch eine effektivere Überwachung und den internationalen Austausch voranzutreiben. Das Ziel: Beide Staaten wollen künftig innerhalb weniger Sekunden feststellen, ob ein Verdächtiger aus Deutschland oder den USA im jeweils anderen Land polizeilich vermerkt ist. Kritiker warnen in diesem Zusammenhang, dass die USA damit nicht nur Daten von potenziellen Terroristen, sondern auch die von aktenkundig gemachten Demonstranten, Schwarzfahrern oder Asylbewerbern erhalten.
Die Datensicherheitsexperten von Utimaco raten deshalb, gespeicherte Daten immer und jederzeit zu verschlüsseln, um einen Datenmissbrauch durch Dritte vorzubeugen. Eine weitgreifende Bedrohung wird, so warnt Utimaco, in den Diskussionen um das Abkommen bislang gänzlich außer Acht gelassen: Was passiert, wenn die ausgetauschten Daten in die Hände von Hackern oder Innentätern geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden?
"Um den Datenschutz diesseits und jenseits des Atlantiks erfüllen zu können, müssen technische Hilfsmittel her: Spezielle IT-Technologien und Datenverschlüsselungslösungen helfen, dass nur berechtigte Personen in begründeten Fällen vom Inhalt archivierter Personendaten Kenntnis erhalten", erklärt Manfred Anduleit, Justiziar bei Utimaco. "In dieser unsicheren digitalen Welt raten wir Organisationen, Behörden und Unternehmen, sensible Daten frühzeitig zu verschlüsseln und so vor unberechtigten Zugriffen zu schützen." (Utimaco: ra)
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